Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernEs gibt verschiedene Angebote zur Entlastung. Beispielsweise Einkaufshilfen, Alltagsbegleitung, stundenweise Betreuung, sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Alltagshilfen für Senioren und Pflegebedürftige finden Sie zum Beispiel über Ihre Pflegekasse.
Entlastungsbetrag in der Pflege: 125 Euro Unterstützung bei der häuslichen Pflege