Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (bis zu 42 Euro monatlich) wird ersatzlos gestrichen. Es gibt keinen Ersatz für diese Leistung. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernAb Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro.
Pflegehilfsmittel in Deutschland: Wie man sie beantragt und welche Möglichkeiten es gibt