Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernDie Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie werden als monatliches Budget bereitgestellt, das für Dienste eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden kann.
Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen: benötigter Pflegegrad und Leistung 2024