Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernMit Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.497 € pro Monat für Pflegesachleistungen.
Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen: benötigter Pflegegrad und Leistung 2024