Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernJa, Pflegesachleistungen können im Rahmen von Kombinationsleistungen mit Pflegegeld kombiniert werden. Diese müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen: benötigter Pflegegrad und Leistung 2025