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Was sind Pflegesachleistungen und wer hat Anspruch darauf?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 2, die die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, sollten diese beantragen. Diese Leistungen umfassen unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, sowie Betreuungs- und hauswirtschaftliche Dienste.