Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Die Verhinderungspflege wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt. Pflegegrad 2–3 erhält künftig noch 1.855 Euro pro Jahr, Pflegegrad 4–5 noch 2.285 Euro. Das Budget gilt ausschließlich für akute Notfälle und kann nur über professionelle Pflegedienste abgerechnet werden. Privatpersonen sind nicht mehr anspruchsberechtigt. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernVerhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt, sondern weiter in voller Höhe, wie vor der Verhinderungspflege auch, ausgezahlt.
Antrag auf Verhinderungspflege: So gehen Sie vor, wenn die Pflegeperson ausfällt