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Erhalte ich die Pflege auf Rente angerechnet, wenn ich weniger als 10 Stunden pro Woche pflege?

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung. Mindestens 10 Stunden an 2 Tagen pro Woche muss die Pflegeperson pflegen, damit sich die Pflege auf ihre eigene Rente auswirkt.


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