Unter Umständen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Voraussetzungen dafür sind unter anderem insgesamt mindestens 10 Stunden Pflege pro Kalenderwoche verteilt auf 2 Tagen die Woche. Die/der Pflegebedürftige muss im häuslichen Umfeld gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Außerdem darf es keine erwerbsmäßige Pflege sein. Die Pflegeperson selbst darf nur maximal 30 Stunden/Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
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Pflegende Angehörige
Aktualisiert: 15. Januar 2025
Was sind Voraussetzungen, um Rente der Pflegeperson aufzubessern?
Unter Umständen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Voraussetzungen dafür sind unter anderem insgesamt mindestens 10 Stunden Pflege