Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Die Verhinderungspflege wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt. Pflegegrad 2–3 erhält künftig noch 1.855 Euro pro Jahr, Pflegegrad 4–5 noch 2.285 Euro. Das Budget gilt ausschließlich für akute Notfälle und kann nur über professionelle Pflegedienste abgerechnet werden. Privatpersonen sind nicht mehr anspruchsberechtigt. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernKurzzeitpflege steht pflegebedürftigen Personen zur Verfügung, die vorübergehend eine vollstationäre Versorgung benötigen, zum Beispiel wenn die unterstützenden Familienmitglieder Urlaub machen oder erkrankt sind. Um Kurzzeitpflege zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.