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Der MD (ehem. MDK) hat sich im Widerspruch bei mir gemeldet und möchte, dass ich einen Fragebogen vor der Begutachtung ausfülle. Muss ich das tun?

Sie müssen den Fragebogen des MD (Medizinischen Diensts) nicht ausfüllen, denn unsere Partneranwälte begründen den Widerspruch für Sie. Gerne können Sie die Pflegekasse aber nochmal auf Ihre anwaltliche Unterstützung hinweisen und das eine Rückmeldung von dort erfolgt.

In Ihrem Nutzerkonto werden Sie von uns dazu eingeladen, eine Selbsteinschätzung abzugeben sowie ein Pflegetagebuch zu erstellen. Damit haben unsere Partneranwälte alle relevanten Informationen, um gegenüber der Pflegekasse Ihren Widerspruch zu begründen.