Eilt: Bundesregierung beschließt Pflegereform! Schnell noch vor 01.01.2027 Pflegegrad sichern.

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Widerspruch
Begutachtung im Widerspruch
Aktualisiert: 10. September 2026

Der MD (ehem. MDK) hat sich im Widerspruch bei mir gemeldet und möchte, dass ich einen Fragebogen vor der Begutachtung ausfülle. Muss ich das tun?

Sie müssen den Fragebogen des MD (Medizinischen Diensts) nicht ausfüllen, denn die Partneranwälte von Prime begründen den Widerspruch für Sie.

Nein, diesen Fragebogen müssen Sie nicht ausfüllen: Die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime übernehmen die Begründung Ihres Widerspruchs. Dafür werden Sie in Ihrem Nutzerkonto zu einer Selbsteinschätzung eingeladen – damit haben die Anwälte alle Informationen, die sie für die Begründung gegenüber der Pflegekasse benötigen.

Sie können die Pflegekasse aber gerne noch einmal darauf hinweisen, dass Sie anwaltlich vertreten werden und um eine entsprechende Rückmeldung bitten.