Wie können wir Ihnen helfen?
Der MD möchte mich telefonisch begutachten. Ist eine telefonische Begutachtung rechtmäßig?
Seit dem 01.01.2024 sind telefonische Begutachtungen durch den MD grundsätzlich bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen möglich. Zu Begutachtende müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und einer telefonischen Begutachtung zustimmen. Ihr Wunsch nach einer Begutachtung vor Ort geht allerdings immer vor.