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Der MD möchte mich telefonisch begutachten. Ist eine telefonische Begutachtung rechtmäßig?

Seit dem 01.01.2024 sind telefonische Begutachtungen durch den MD grundsätzlich bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen möglich. Zu Begutachtende müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und einer telefonischen Begutachtung zustimmen. Ihr Wunsch nach einer Begutachtung vor Ort geht allerdings immer vor. 

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