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Widerspruch
Begutachtung im Widerspruch
Aktualisiert: 10. September 2026

Der MD möchte mich telefonisch begutachten. Ist eine telefonische Begutachtung rechtmäßig?

Seit dem 01.01.2024 sind telefonische Begutachtungen durch den MD grundsätzlich bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen möglich.

Ja. Seit dem 1. Januar 2024 sind telefonische Begutachtungen bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die zu begutachtende Person mindestens 14 Jahre alt ist und der telefonischen Begutachtung zustimmt. Möchten Sie lieber vor Ort begutachtet werden, geht Ihr Wunsch immer vor.