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Ist Pflegewächter oder ein Partneranwalt bei der Begutachtung im Widerspruch dabei?

Nein. Aufgrund unserer deutschlandweiten Tätigkeit können weder wir, noch unsere Partneranwälte bei Ihrer Begutachtung im Widerspruch dabei sein.

Wir unterstützen Sie im Vorfeld mit dem Pflegegradgutachten und unseren Blogartikeln (z.B. https://pflegewaechter.de/vorbereitung-begutachtung-durch-den-mdk/), mit denen wir Sie gut auf die Begutachtung vorbereiten und Ihnen wichtige Tipps und Tricks an die Hand geben.

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