Mit einer Anhörung kündigt Ihnen die Pflegekasse an, dass sie eine für Sie ungünstige Entscheidung treffen möchte – etwa eine Ablehnung oder eine niedrigere Einstufung als beantragt. Bevor der endgültige Bescheid ergeht, erhalten Sie damit die Gelegenheit, sich zu den entscheidenden Punkten zu äußern und noch fehlende Unterlagen nachzureichen.
Wichtig: Eine Anhörung ist noch kein Bescheid. Gegen eine Anhörung können Sie deshalb nicht mit einem Widerspruch reagieren – das ist erst nach Erhalt des abschließenden Bescheids möglich. Nutzen Sie die in der Anhörung genannte Frist stattdessen, um Stellung zu nehmen und zusätzliche Informationen einzureichen, die für Ihren Fall sprechen.
So gehen Sie am besten vor:
- Prüfen Sie, worauf sich die geplante Entscheidung stützt – häufig ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
- Reichen Sie innerhalb der gesetzten Frist ergänzende Unterlagen ein, etwa ärztliche Atteste oder ein Pflegetagebuch.
- Reagieren Sie fristgerecht: Bleibt die Anhörung unbeantwortet, entscheidet die Pflegekasse in der Regel auf Basis der bisherigen Aktenlage.
Erhalten Sie im Anschluss trotzdem einen ablehnenden oder aus Ihrer Sicht zu niedrigen Bescheid, können die unabhängigen Partneranwälte der Kanzlei Prime für Sie Widerspruch einlegen.