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Wann kann ich einen Höherstufungsantrag stellen?

Sie haben jederzeit, auch parallel zum laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahren, das Recht einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Das können Sie ganz einfach und unkompliziert über den folgenden Link tun:  https://pflegewaechter.de/pflegeanspruch/. Sie werden dort von uns durch den Beantragungsprozess geleitet und können den Antrag direkt an Ihre Pflegekasse versenden.

Manche Pflegekassen behaupten, ein Höherstufungsantrag und ein Widerspruch könnten nicht parallel gestellt werden. Manche Kassen behaupten auch, dass man eine gewisse Zeit abwarten müsse, bis erneut ein Höherstufungsantrag gestellt werden könne. Das stimmt nicht. Es gibt kein Gesetz, welches den Höherstufungsantrag zeitlich einschränkt oder verbietet, dass Widerspruch und Höherstufungsantrag parallel gestellt werden.