So füllen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen aus

Allein das Vorliegen eines Pflegegrades begründet noch keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Nachdem Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt haben, sendet diese Ihnen einen Pflegeantrag zu. Diesen müssen Sie schriftlich ausfüllen und dabei die Pflegeleistungen auswählen, die Sie von der Pflegekasse erhalten wollen.

Wir erklären Ihnen, wie Sie einen solchen Antrag ausfüllen.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Jede Pflegekasse möchte, dass Sie als Antragsteller ihr individuelles Antragsformular verwenden.
  • Diese Formulare sind unterschiedlich umfangreich. Die wesentlichen Punkte sind jedoch in allen Anträgen identisch. Am Ende geht es um die Beantragung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer hat einen Anspruch auf Pflegeleistungen?
  2. Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?
  3. So wird der Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt!
  4. Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?
  5. Wie geht es weiter?


Wer hat einen Anspruch auf Pflegeleistungen?

  1. Pflegebedürftig sind und
  2. innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung (gesetzliche oder private Pflegeversicherung) eingezahlt haben. Kinder sind über ihre Eltern versichert.


Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?

Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Sobald Sie merken, dass Sie selbst oder ein Angehöriger in ihrem Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie Pflegeleistungen beantragen.

Je früher, desto besser: Je früher Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, desto eher erhalten Sie Geld für die Pflege. Pflegeleistungen gibt es nämlich erst ab dem Monat, in dem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Wie lange Sie schon pflegebedürftig waren, spielt keine Rolle.

So wird der Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt!

Neben persönlichen Angaben, wie der Name des Versicherten oder Adressdaten müssen Sie in Ihrem Antrag an die Pflegekasse Angaben zu den gewünschten Pflegeleistungen machen. Diese hängen von Pflegegrad ab, aber auch davon, wo die Pflege stattfinden soll – im Pflegeheim oder Hause, durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst (stationär oder ambulant).

 

Musterformular: Antrag auf Pflegeleistungen

 

Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?

Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags können Sie bei Ihrer Pflegekasse einfordern. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung bei Ihrer Pflegekasse. Wenn die Pflegekasse eine Beratung nicht selbst leisten kann, ist Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner zu nennen.

Praxistipp: Die kostenlose Beratung durch die Pflegekasse hat „Geschmäckle“, schließlich handelt es sich um die Stelle, die Ihnen später Geld bezahlen soll. Die Erfahrung zeigt, dass Pflegekassen gerne alles beraten, was nicht viel kostet. Danach wird es schwieriger. Greifen Sie lieber auf eine unabhängige Beratung durch eine Pflegeberatungsstelle der Stadt/Region oder caritative Einrichtungen zurück. Auch diese Angebote sind in der Regel kostenlos.

 

Wie geht es weiter?

Egal ob es sich um einen Erstantrag oder einen Höherstufungsantrag handelt, die Pflegekasse wird einen Gutachter vom MDK (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte) beauftragen. Dieser wird eine individuelle Begutachtung durchführen anhand derer die Beeinträchtigung / Pflegebedürftigkeit beurteilt wird (Hier gibt es Tipps, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können). Anschließend bearbeitet die Pflegekasse das Ergebnis und teilt Ihnen die Einstufung in einen der Pflegegrade (Pflegegrad 1 / Pflegegrad 2 / Pflegegrad 3 / Pflegegrad 4 / Pflegegrad 5) mit und Sie bekommen Ihr Pflegegeld bzw. Pflegemittel. Dafür hat die Pflegekasse 15 Arbeitstage Zeit (mehr dazu erfahren Sie hier) Sollten Sie mit der Einstufung nicht zufrieden sein, haben sie das Recht zum Widerspruch einlegen. Dabei können wir Sie gerne kostenlos unterstützen.

 

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