Allein das Vorliegen eines Pflegegrades begründet noch keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Nach Ihrer Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse sendet diese Ihnen einen Pflegeantrag zu.
Was beim Ausfüllen dieses Antrags zu beachten ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Wer hat einen Anspruch auf Pflegeleistungen?
Sie haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn Sie
- Pflegebedürftig sind und
- innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung (gesetzliche oder private Pflegeversicherung) eingezahlt haben. Kinder sind über ihre Eltern versichert.
Sie haben noch keinen Pflegegrad?
Jetzt in unter 5 Minuten online beantragen. Mit jeder Pflegekasse möglich. Einfach und schnell. Gleich loslegen Zum PflegegradantragWann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?
Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Sobald Sie merken, dass Sie selbst oder ein Angehöriger in ihrem Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie Pflegeleistungen beantragen.
Je früher Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, desto eher erhalten Sie Geld für die Pflege. Pflegeleistungen gibt es nämlich erst ab dem Monat, in dem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Wie lange Sie schon pflegebedürftig waren, spielt keine Rolle.

Welche Pflegeleistungen gibt es?
Je nach Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf unterschiedliche Pflegeleistungen. Dabei gilt, je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelfall nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um eine Sozialhilfeleistung des Sozialamts, die einspringt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Personen mit Pflegegrad 1 können zum Beispiel den Entlastungsbetrag, einen Zuschuss zu Wohnraumanpassungen, Pflegehilfsmittel oder einen Hausnotruf beantragen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich, zu den Leistungen bei Pflegegrad 1, die folgenden Leistungen beantragen:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen
- Tages- oder Nachtpflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
So wird der Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt
Neben persönlichen Angaben, wie der Name des Versicherten oder Adressdaten müssen Sie Angaben zu den gewünschten Pflegeleistungen machen. Diese hängen vom Pflegegrad, aber auch davon ab, wo die Pflege stattfinden soll – im Pflegeheim oder Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst.
Das Ausfüllen des Antrags auf Pflegeleistungen ist für viele Betroffene und Angehörige nicht leicht. Schon kleine Ungenauigkeiten oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder Anträge abgelehnt werden.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Ihren Pflegegrad auch vorab durch unseren Pflegegrad-Experten-Service prüfen lassen. Dabei werden Ihre Angaben fachlich bewertet und Sie erhalten Unterstützung bei der Antragstellung und Vorbereitung auf die Begutachtung.
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Das Antragsformular
Jede Pflegekasse hat ihr eigenes individuelles Antragsformular und möchte dieses für den Antrag verwendet haben. Diese Formulare sind unterschiedlich umfangreich. Die wesentlichen Punkte sind jedoch in allen Anträgen identisch. Am Ende geht es um die Beantragung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen.
Musterformular: Antrag auf Pflegeleistungen


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Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags können Sie bei Ihrer Pflegekasse einfordern. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung bei Ihrer Pflegekasse. Wenn die Pflegekasse eine Beratung nicht selbst leisten kann, ist Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner zu nennen.
Sie können Ihren Antrag aber auch über Pflegewächter stellen, dort werden Sie durch den Antrag geführt.
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