Zum 1. Januar 2027 soll das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, die Punktschwellen für die Pflegegrade anzuheben: Für Pflegegrad 2 sollen künftig 30 statt 27 Punkte nötig sein, auch die Schwellen für Pflegegrad 1 und Pflegegrad 3 sollen steigen. Wer erst nach dem Stichtag eingestuft wird, muss die strengeren Kriterien erfüllen. Wer vorher eingestuft wird, behält seinen Pflegegrad dauerhaft – dank der Bestandsschutzregelung (§ 142b SGB XI). Warum dadurch faktisch zwei Klassen von Pflegebedürftigen entstehen, habe ich in einem eigenen Beitrag erklärt.
Als Rechtsanwalt prüfe ich täglich Bescheide von Pflegekassen. Dabei sehe ich immer wieder dieselben Fehler – und die meisten davon sind vermeidbar. In den kommenden Monaten werden sie allerdings deutlich teurer als je zuvor: Wer sie jetzt macht, verliert nicht nur ein paar Monate Pflegegeld, sondern womöglich die letzte Chance auf eine Einstufung nach dem heutigen, leichteren Recht.
Das sind die fünf Fehler, die mir in der Praxis am häufigsten begegnen.
Fehler 1: Warten, bis die Reform beschlossen ist
Der häufigste Satz, den ich derzeit höre: „Ich warte erst mal ab, was Berlin entscheidet." Das klingt vernünftig, ist aber genau falsch herum gedacht. Denn solange die Reform nicht in Kraft ist, gilt das aktuelle, günstigere Recht – und genau davon profitiert, wer jetzt handelt. Wer wartet, verschenkt das Zeitfenster und wird im Zweifel nach den neuen, strengeren Kriterien eingestuft.
Was das finanziell bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel aus unserer Beratungspraxis: Maria und Britta haben dieselbe Diagnose und denselben Pflegebedarf. Maria lässt ihren Pflegegrad noch 2026 feststellen, Britta wartet bis 2027.
Gleiche Diagnose, zwei Klassen: Was der Stichtag 1. Januar 2027 finanziell bedeutet
Gleiche Diagnose · gleicher Pflegebedarf · nur ein anderer Zeitpunkt
Maria
Pflegegrad noch 2026 gesichert
Pflegegrad 3 · Bestandsschutz ab 2027
Britta
Erst 2027 gehandelt
Pflegegrad 2 · neue, strengere Kriterien
| Jahr | Maria | Britta | Differenz |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 | 7.656 € | 4.632 € | minus 3.024 € |
| Jahr 2 | 15.312 € | 9.264 € | minus 6.048 € |
| Jahr 3 | 22.968 € | 13.896 € | minus 9.072 € |
| Jahr 4 | 30.624 € | 18.528 € | minus 12.096 € |
Rechenbeispiel: Pflegegeld bei Pflegegrad 3 nach aktuellem Recht gegenüber Pflegegrad 2 nach den ab 2027 geplanten Kriterien.
Dazu kommt: Zwischen dem ersten Schritt und dem fertigen Bescheid liegen Begutachtung, Bearbeitungszeiten der Pflegekasse und im Zweifel ein Widerspruchsverfahren. Das dauert erfahrungsgemäß Monate. Wer erst im Dezember 2026 beginnt, hat praktisch keine Chance mehr, vor dem Stichtag eine Entscheidung zu bekommen.
Unsere empfohlene Sicherheitsfrist: 30. September 2026
Der 30. September ist keine gesetzliche Frist, sondern unsere empfohlene Sicherheitsfrist: Bis dahin sollte der Fall bei der Pflegekasse liegen, damit genug Zeit für Begutachtung und Bescheid bleibt. Der rechtlich maßgebliche Stichtag ist der 1. Januar 2027. Wer zu spät startet, riskiert, mit einem offenen Verfahren in die neue Rechtslage zu rutschen.
Fehler 2: Den bestehenden Bescheid nicht kontrollieren
Viele Betroffene glauben, mit einem bestehenden Pflegegrad sei für sie alles erledigt. Dabei übersehen sie: Der Bestandsschutz sichert nur das ab, was tatsächlich festgestellt wurde – auch eine zu niedrige Einstufung.
Die Zahlen dazu sind eindeutig: Knapp 20 Prozent der Erstanträge werden abgelehnt, und in fast 30 Prozent der Widerspruchsverfahren korrigiert die Pflegekasse die Einstufung nachträglich nach oben. Sehr viele Menschen leben also heute mit einem zu niedrigen Pflegegrad. Schon die Differenz zwischen Pflegegrad 1 und 2 beträgt 347 Euro Pflegegeld pro Monat, über 4.000 Euro im Jahr.
Wer die Korrektur auf 2027 verschiebt, muss die Höherstufung dann nach den strengeren Kriterien durchsetzen. Ein zu niedriger Pflegegrad, der jetzt nicht kontrolliert wird, ist nach dem Stichtag doppelt schwer zu reparieren.
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Schnelle Einschätzung – verbindlich entscheidet der Medizinische Dienst (MD).
Fehler 3: Unvorbereitet in die Begutachtung gehen
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst dauert oft nur 45 bis 60 Minuten. In dieser kurzen Zeit entsteht das Bild, auf dem der gesamte Bescheid beruht. Und genau hier geht in der Praxis am meisten verloren: Betroffene präsentieren sich am Begutachtungstag besser, als es ihrem Alltag entspricht. Angehörige sind nicht dabei oder trauen sich nicht, zu widersprechen. Kognitive und psychische Einschränkungen kommen gar nicht erst zur Sprache.
Das Ergebnis ist eine Einstufung, die den tatsächlichen Pflegebedarf nicht abbildet. Unter dem heutigen Recht lässt sich das noch vergleichsweise gut korrigieren. Ab 2027 gilt: Jeder Punkt zählt mehr als je zuvor, weil die Schwellen steigen. Eine schlecht gelaufene Begutachtung kann dann den Unterschied zwischen Pflegegrad und gar keinem Pflegegrad bedeuten.
Aus der anwaltlichen Praxis
Ein gut vorbereiteter Fall dokumentiert den Pflegealltag über mehrere Wochen: Was kann die betroffene Person nicht mehr allein? Wobei braucht sie Hilfe, wie oft, wie lange? Genau diese Dokumentation sorgt dafür, dass die Begutachtung den tatsächlichen Bedarf erfasst – statt einer Momentaufnahme an einem guten Tag.
Fehler 4: Die Widerspruchsfrist verstreichen lassen
Gegen einen Bescheid der Pflegekasse können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und wird in der Regel nicht verlängert. Wer sie verpasst, kann den Bescheid meist nur noch über einen neuen Antrag oder eine Höherstufung angreifen – und landet damit, je nach Zeitpunkt, bereits in der neuen Rechtslage.
Dabei lohnt sich der Widerspruch statistisch: Fast jeder dritte führt zur Korrektur nach oben. Viele Betroffene legen trotzdem keinen ein – aus falschem Vertrauen in die Behörde, gefühlter Aussichtslosigkeit oder Angst vor Kosten. Alle drei Annahmen sind falsch. In den kommenden Monaten gilt das doppelt: Ein Widerspruch, der noch 2026 zum Erfolg führt, sichert die Einstufung nach dem alten Recht.
Wie gut stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch?
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Fehler 5: Alles allein regeln wollen
Der fünfte Fehler ist der grundsätzlichste: das gesamte Verfahren ohne Unterstützung durchzustehen. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist kein Formular, sondern ein Verwaltungsverfahren mit Begutachtung, Fristen und Rechtsmitteln. Die Pflegekasse hat dabei ihre eigenen Interessen – und die klassische Pflegeberatung endet genau dort, wo es darauf ankommt: bei der Durchsetzung.
Zu wissen, dass eine Einstufung zu niedrig ist, ändert nichts. Entscheidend ist, dass sie korrigiert wird. Genau das leistet anwaltliche Begleitung:
- Der Fall wird jetzt vorbereitet, solange das alte Recht gilt. Ihr Anwalt kennt die Begutachtungskriterien und sorgt dafür, dass der tatsächliche Pflegebedarf vollständig erfasst wird.
- Ihr Anwalt drängt auf eine rechtzeitige Entscheidung. Die Pflegekasse ist an gesetzliche Bearbeitungsfristen gebunden. Wo nötig, werden alle rechtlichen Mittel genutzt, damit der Bescheid vor dem Stichtag vorliegt.
- Nach dem Bescheid wird der Bestandsschutz überwacht. Sollte eine Pflegekasse nach 2027 versuchen, gesicherte Pflegegrade anzutasten, sind Ihre Anwälte bereits im Fall.
Hinter Pflegewächter stehen unabhängige Partneranwälte mit über 7 Jahren Erfahrung im Pflegerecht, mehr als 15.000 betreuten Fällen und über 30 Millionen Euro an durchgesetztem Pflegegeld. Pflegewächter ist aus der Berichterstattung von ARD und NDR bekannt und wird bei Google mit 4,7 von 5 Sternen bewertet (466 Bewertungen). Die Expert-Service-Mitgliedschaft kostet 17,99 Euro im Monat – keine Formularhilfe, sondern vollständige anwaltliche Vertretung.
Wo steht die Reform gerade?
Der Referentenentwurf des PNOG wurde am 4. Juni 2026 vorgelegt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, einzelne Details können sich ändern. Die Richtung ist jedoch klar: Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, strengere Punktschwellen, gekürzte Leistungen. Bis dahin gilt uneingeschränkt das aktuelle, günstigere Recht.
Eines gehört zur Ehrlichkeit dazu: Einen bestimmten Pflegegrad kann Ihnen niemand seriös garantieren, denn das Ergebnis hängt von der individuellen Begutachtung ab. Beeinflussen lässt sich aber, nach welchem Recht Sie beurteilt werden – und ob Ihr tatsächlicher Pflegebedarf im Verfahren vollständig ankommt. Beides entscheidet sich jetzt, nicht 2027.
Häufige Fragen
Quellen: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Bundesgesundheitsministerium, 4. Juni 2026; § 15 und § 142b SGB XI (Entwurfsfassung); Bundesgesundheitsministerium, Ablehnungsquote Erstanträge; Pflegewächter-Falldaten zu Widerspruchsverfahren.
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Über den Autor
Maximilian Sauer
Rechtsanwalt | Kanzlei Prime
Maximilian Sauer ist Rechtsanwalt der Kanzlei Prime und arbeitet in enger Zusammenarbeit mit Pflegewächter. Die Kanzlei hat bereits über 14.000 Familien dabei vertreten, einen höheren Pflegegrad zu erhalten.
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