Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes werden die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 angehoben. Neue Anträge und Höherstufungsanträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Kriterien bewertet. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch vor dem 31. Dezember 2026 stellen.
Pflegegrad vor der Reform sichernBundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihren Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Meine Meinung als Anwalt, der täglich Bescheide von Pflegekassen prüft: Diese Reform bringt keine Verbesserung. Sie schränkt Familien in dem Moment ein, in dem der Pflegefall dringend organisiert werden muss. Das ist kein Reformpaket. Das ist ein Kürzungspaket.
Ein Kürzungspaket, kein Reformpaket
Die Bundesregierung hat die notwendigen Einsparungen im Pflegesystem rein mathematisch gelöst. Der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen stehen genug Kürzungen entgegen, um das System für die nächsten Jahre zu stabilisieren. An der Versorgung und den hohen privaten Kosten ändert sich damit aber nichts.
Die Einsparungen kommen nicht durch Effizienzgewinne oder den Abbau überteuerter Bürokratie. Wir hatten etwa vorgeschlagen, den Medizinischen Dienst zu entlasten und die Ersteinschätzung des Pflegegrades durch Hausärzte zu ermöglichen. Stattdessen wird das System durch gekürzte und verzögerte Leistungen stabilisiert. Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige wird das sehr hart.
Die Kürzungen treffen Familien am härtesten
Am härtesten trifft diese Reform Familien, die gerade erst in die Pflege einsteigen. Denn Pflegebedürftigkeit tritt meist plötzlich ein: Ein Elternteil wird zum Pflegefall, Hilfsmittel müssen organisiert, Anträge gestellt, die eigene Arbeitszeit reduziert werden. Genau in dieser verletzlichen Phase setzt der Entwurf an.
Das ändert sich für Betroffene ab 2027
Pflegegeld halbiert: Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, bekommt das Pflegegeld (künftig „Entlastungsbudget" genannt) in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte. Das soll rund eine Milliarde Euro pro Jahr sparen.
Entlastungsbetrag gestrichen: Für Pflegegrad 1 entfällt der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat, also 1.572 Euro im Jahr. An seine Stelle soll eine staatlich organisierte Pflegebegleitung treten.
Verhinderungspflege gekürzt: Das neue Überbrückungsbudget wird von bisher bis zu 3.539 Euro auf 1.855 Euro (Pflegegrad 2 bis 3) beziehungsweise 2.285 Euro (Pflegegrad 4 bis 5) begrenzt. Privatpersonen sind als Ersatzpflegende gar nicht mehr vorgesehen.
Der flexibel einsetzbare Entlastungsbetrag war für viele Familien das entscheidende Geld in der Notlage: für eine Haushaltshilfe, für stundenweise Entlastung, für all das, was nicht in starre Leistungskategorien passt, im Alltag aber unverzichtbar ist. Diesen Gestaltungsspielraum verlieren Betroffene vollständig. Was die Regierung als Tausch verkauft, ist in der Praxis eine reine Verschlechterung.
Zu niedrige Pflegegrade schon vor der Reform
Was mich als Anwalt besonders aufbringt: Diese Reform setzt auf einem System auf, das schon heute nicht funktioniert. Viele Pflegegrade werden bereits jetzt zu niedrig eingestuft. Die erste Entscheidung der Pflegekasse bildet den tatsächlichen Bedarf oft nicht ab. Erst durch einen Widerspruch korrigieren die Pflegekassen ihre Einstufung in einem relevanten Teil der Fälle nachträglich nach oben.
Was macht die Bundesregierung mit diesem Befund? Sie verschärft die Einstufungsmethode. Über eine Neujustierung der Begutachtungsrichtlinien sollen künftig weniger Menschen als pflegebedürftig gelten. In den Modulen 1 (Mobilität), 4 (Selbstversorgung) und 6 (Gestaltung des Alltagslebens) werden die Schwellenwerte angehoben. Gleichzeitig steigen die erforderlichen Gesamtpunkte für die Pflegegrade 1 bis 3.
„Schon das aktuelle System führt dazu, dass Betroffene für das kämpfen müssen, was ihnen zusteht. Die Reform macht diesen Kampf gegen die Pflegekasse noch schwerer. Ich halte das für strukturell ungerecht – und ich sage das auf Basis von tausenden Fällen, die wir bei Pflegewächter begleitet haben." – Rechtsanwalt Florian Specht, Gründer von Pflegewächter
Bestandsschutz: Warum du jetzt handeln solltest
Es gibt einen entscheidenden Hebel, den du selbst in der Hand hast. Wer bereits eingestuft ist, genießt Bestandsschutz: Eine bestehende Einstufung bleibt bestehen, auch wenn der Pflegegrad nach den neuen Kriterien nicht mehr erreicht würde.
Stichtag 31. Dezember 2026
Für die Einstufung gilt der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Antrag stellt, wird noch nach dem heutigen, leichteren Recht begutachtet. Eine Herabstufung allein aufgrund der geänderten Schwellenwerte ist ausgeschlossen. Rückgestuft werden kann nur, wessen Gesundheitszustand sich tatsächlich verbessert hat.
Wer noch keinen Pflegegrad hat oder eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag deshalb unbedingt noch vor dem 1. Januar 2027 stellen. Mehr zu den zwei Klassen, die dabei entstehen, liest du in unserem Beitrag zum Bestandsschutz in der Pflegereform 2027.
Nicht auf dem Rücken der Familien sparen
Die geplanten Kürzungen treffen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen genau dann, wenn sie am verletzlichsten sind. Unterschreibe unsere Petition, bevor die Reform in Berlin beschlossen wird.
Pflegende Angehörige zahlen auch mit ihrer Rente
Es gibt noch eine Kürzung, über die kaum gesprochen wird. Ab 2027 sinken die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige zahlt. Das fiktive Einkommen als Berechnungsgrundlage wird von 100 auf 70 Prozent der Bezugsgröße abgesenkt. Wer heute eine Person mit Pflegegrad 5 pflegt, verliert damit rund 220 Euro Rentenanspruch pro Monat, also 2.640 Euro pro Jahr. Was das im Detail bedeutet, zeigt unser Beitrag zur Rentenkürzung für pflegende Angehörige.
Wer die Pflege übernimmt, begibt sich damit selbst in ein Armutsrisiko. Diese Wahrheit galt schon vor der Reform. Der Entwurf verschärft sie.
Wurden Sie beim Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Prüfen Sie, ob Ihnen ein höherer Pflegegrad zusteht.
Schnelle Einschätzung – verbindlich entscheidet der Medizinische Dienst (MD).
Warum der richtige Pflegegrad jetzt doppelt zählt
Der Pflegegrad entscheidet über fast alles: über die Höhe des Pflegegeldes, über den Anspruch auf Rentenbeiträge und darüber, ob du überhaupt Leistungen erhältst. Ein zu niedriger Pflegegrad kostet dich schon heute jeden Monat bares Geld. Wer in Pflegegrad 1 statt richtigerweise in Pflegegrad 2 eingestuft ist, verliert 347 Euro im Monat, über 4.000 Euro im Jahr.
Genau deshalb lassen wir Betroffene nach der ersten Einschätzung nicht allein. Gemeinsam mit unabhängigen Partneranwälten aus unserem Netzwerk prüfen wir den Bescheid und gehen bei einer zu niedrigen Einstufung vor. Eine reine Pflegeberatung reicht dazu nicht aus. Es braucht die tatsächliche Durchsetzung gegenüber der Pflegekasse.
Pflegegrad prüfen, bevor die neuen Kriterien greifen
Sichere dir deinen Pflegegrad noch nach dem heutigen, leichteren Recht. Wir prüfen deinen Bescheid kostenlos und setzen den richtigen Pflegegrad mit dir durch, wenn nötig auch per Widerspruch.
Pflegegrad jetzt kostenlos prüfenWas du jetzt tun kannst
Wir bei Pflegewächter lehnen Einschnitte zulasten der Betroffenen und ihrer Angehörigen ab. Unser Positionspapier zur Verbesserung der Pflege haben wir der Gesundheitskommission zur Einsicht übergeben. Einen Überblick über alle geplanten Verschlechterungen findest du in unserem Beitrag Das verlierst du durch das PNOG und im Blog-Bereich zu Pflegegraden.
Häufig gestellte Fragen zur Pflegereform 2026
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Über den Autor
Florian Specht
Rechtsanwalt | Pflegewächter
Florian Specht ist Rechtsanwalt und begleitet Familien bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und Widerspruchsverfahren. Er erklärt rechtliche Themen praxisnah und mit Blick auf den Pflegealltag.
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