Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Verbesserung der Verhinderungspflege: Die Leistungen für Verhinderungspflege wurden zum 01.07.2025 an die Kurzzeitpflege angeglichen. Wie bei der Kurzzeitpflege schon immer, wird Verhinderungspflege seitdem auch für acht Wochen gezahlt. Vorher waren es nur sechs Wochen. Außerdem ist die Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten entfallen.
Flexibilität bei der Nutzung: Anspruchsberechtigte können seitdem einen Betrag von maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibel einsetzen, ohne wie früher zwischen den Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wechseln oder Übertragungsregelungen beachten zu müssen.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Form der Ersatzpflege, die bei der Pflegeversicherung beantragt werden kann. Anspruch haben Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Pflege gepflegt werden. Pro Kalenderjahr können Pflegebedürftige seit dem 01.07.2025 bis zu 3.539 Euro als gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhalten. Die Verhinderungspflege kann für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit auf stundenweise Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob der vorhandene Pflegegrad korrekt ist oder ob ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, können Sie Ihre Situation von Experten prüfen lassen.
Sichern Sie Ihren Pflegegrad, bevor es schwieriger wird
Ab Mai 2026 plant Berlin strengere Voraussetzungen für Pflegeantrag und Höherstufung sowie gekürzte Pflegeleistungen.
Der neue Betrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die maximalen 3.539 € bekommt man aber nur, wenn entfernte Bekannte, Nachbarn oder professionelle Pflegekräfte die Verhinderungspflege durchführen. Sprechen Sie sich z.B. im Bekanntenkreis ab!
So errechnet sich der Betrag von 3.539 Euro:
Seit Mitte 2025 hat der Gesetzgeber zur Vereinfachung der Inanspruchnahme ein sog. gemeinsames Budget geschafft, welches flexibel zur Inanspruchnahme von Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verwendet werden darf (§ 42a SGB XI).
Insgesamt stehen dafür 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung – die Sie also vollständig auch allein für die Verhinderungspflege verwenden dürfen.
Verhinderungspflege durch enge Verwandte
Wird Verhinderungspflege durch enge Verwandte übernommen, erhält man dagegen „nur" das 2-fache des Pflegegeldes:
- Pflegegrad 2: 694 € bei 8 Wochen Verhinderungspflege
- Pflegegrad 3: 1.198 € bei 8 Wochen Verhinderungspflege
- Pflegegrad 4: 1.600 € bei 8 Wochen Verhinderungspflege
- Pflegegrad 5: 1.998 € bei 8 Wochen Verhinderungspflege
Pflegebudgets, die Versicherte oft verpassen
Darauf solltest du achten
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nicht abgeschafft. Es muss gut überlegt sein, welches Budget benötigt wird. Durch das neue Gesamtbudget besteht die Tendenz, dass das Geld insgesamt verbraucht wird und bei Bedarf einer Verhinderung oder einer außergewöhnlich intensiven Pflegesituation, für die die kurzzeitliche Unterbringung in einem Krankenhaus bezahlt wird, dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich handelt es sich aber um eine bessere Praktikabilität und wird die Inanspruchnahme dieser Budgets insgesamt erhöhen.
Anwaltstipp
„Wer eine professionelle Pflegekraft oder einen entfernten Bekannten als Vertretung hat, bekommt bis zu 3.539 Euro von der Pflegekasse. Bei einer Vertretung durch die Schwester oder den Bruder sind es immerhin das Doppelte des Pflegegelds. Vor dem Einspringen der eigenen Geschwister lohnt sich also immer der Blick ins erweiterte Umfeld."

Maximilian Sauer
Rechtsanwalt · Kanzlei Prime
über 14.000 Familien vertreten
So bekommst du die Verhinderungspflege ganz einfach!
- Suche eine geeignete Ersatzpflegeperson (Verwandte, Nachbarn oder einen professionellen Pflegedienst).
- Fertigt Nachweise über die erbrachte Betreuung und Pflege an (= Stundenzettel).
- Reicht diese Nachweise bei deiner Pflegekasse ein und beantragt das Budget der Verhinderungspflege. Das geht ganz einfach und digital mit unserem Antrag auf Verhinderungspflege, den du in deinem Kunden-Profil findest.
- Die Kostenerstattung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person.
Eine vorherige Antragstellung vor Durchführung der Ersatzpflege ist nicht mehr erforderlich. Die Kostenübernahme erfolgt nach Nachweis der erbrachten Leistungen (Antrag und Nachweise müssen spätestens bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden).
Tipp
Die Verhinderungspflege bekommt man ganz einfach, wenn du als Hauptpflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen bist und dann dein Bruder oder deine Schwester die Pflege eurer Eltern übernimmt. Dafür gibt es aber „nur" das 2-fache Pflegegeld. Wenn du einen guten Freund, einen guten Nachbarn bitten kannst, dich um deine pflegebedürftige Mutter zu kümmern, gibt es dafür bis zu 3.539 Euro. Im Gegenzug kannst du anbieten, dass du die Pflege seiner Eltern übernimmst.
Übergangsregelungen für 2025
Leistungen, die zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2025 in Anspruch genommen werden, werden auf den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Das bedeutet, wer vor dem 01.07.25 Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, profitiert noch nicht von dem Gesamtbudget.
Für die Kurzzeitpflege macht das keinen Unterschied. Das Budget konnte schon immer auf maximal 3.539 € erhöht werden, durch die Nutzung auch von Budget der Verhinderungspflege.
Wer allerdings vor dem 01.07.25 eine Verhinderungspflege braucht, der „verliert" Geld – im Vergleich zur neuen Regelung. Bisher erhalten entfernte Bekannte, Nachbarn oder professionelle Pflegekräfte maximal nur 2.527 Euro – also über 1000 Euro weniger! Durch die Verlängerung der Verhinderungspflege auf neu dann 8 Wochen ab dem 01.07.25 „verlängert" (= erhöht) sich rechnerisch auch das Budget, wenn enge Verwandte die Verhinderungspflege leisten, um zwei Wochen.
Tipp
Was Anspruchsberechtigte in der Regel nicht wissen: Nahe Angehörige können auf Nachweis Kosten wie Anfahrt-, Unterbringungskosten im Hotel oder Verdienstausfall von der Pflegekasse erstattet bekommen.

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Häufig gestellte Fragen
Was beinhaltet die Verhinderungspflege seit 2025 genau?
Seit Juli 2025 ist die Verhinderungspflege neu geregelt. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht seitdem ein einheitliches Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden – unabhängig davon, ob stunden- oder tageweise Betreuung erfolgt. Die früher geltende Trennung zwischen beiden Leistungsarten ist entfallen.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege bei der Pflegekasse?
Der Antrag auf Verhinderungspflege muss direkt bei der Pflegekasse gestellt werden – formlos, schriftlich oder telefonisch. Die Pflegekasse prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die früher geltende sechsmonatige Vorpflegezeit ist mit dem gemeinsamen Jahresbetrag zum 01.07.2025 entfallen. Auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich – seit dem 1. Januar 2026 spätestens bis zum Ende des Folgejahres, solange der Anspruch im betreffenden Kalenderjahr bestand.
Kann Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Ja, die stundenweise Verhinderungspflege ist eine wichtige Möglichkeit für pflegende Angehörige, kurzfristig Auszeiten zu nehmen. Bei einer Betreuung von weniger als acht Stunden täglich wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Seit Juli 2025 darf die stundenweise Verhinderungspflege flexibel aus dem gemeinsamen Budget mit der Kurzzeitpflege finanziert werden. Das bedeutet mehr Freiraum für individuelle Entlastungslösungen.
Wie unterscheiden sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Die Verhinderungspflege dient der Entlastung, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt, z. B. durch Urlaub oder Krankheit. Sie kann zu Hause oder ambulant erfolgen – auch stundenweise. Die Kurzzeitpflege dagegen findet stationär in einer Pflegeeinrichtung statt und kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Seit Juli 2025 sind beide Leistungen in ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro integriert, was die Nutzung vereinfacht.
Gibt es auch bei Pflegegrad 4 Anspruch auf Verhinderungspflege?
Ja, Personen mit Pflegegrad 4 haben – genau wie mit den Pflegegraden 2, 3 und 5 – einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Seit dem 01.07.2025 stellt die Pflegekasse einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Pflegearten einsetzbar ist.
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Seit Juli 2025 gelten neue Regeln – viele Familien wissen noch nicht, wie sie das gemeinsame Budget optimal einsetzen. Lassen Sie in 5 Minuten prüfen, ob Sie alle Leistungen ausschöpfen.
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Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.
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