Pflegende Angehörige31. August 2026

Pflegen und trotzdem arm im Alter: Was das PNOG bedeutet

Wer einen Angehörigen pflegt, gibt oft den Job auf oder reduziert die Stunden. Das kostet Einkommen und Rente. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz plant die Bundesregierung eine zusätzliche Rentenkürzung für genau diese...

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Sina

Pflege-Expertin | Pflegewächter

Wer einen Angehörigen pflegt, gibt oft den Job auf oder reduziert seine Stunden. Das kostet Einkommen heute und Rente morgen. Jetzt plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine zusätzliche Rentenkürzung für genau diese Menschen. Wir zeigen dir, was im Referentenentwurf steht, was er dich kostet und was du jetzt noch tun kannst.

Was das PNOG für pflegende Angehörige bedeutet

Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mit dem Pflegeneuordnungsgesetz ein umfassendes Reformpaket vorgelegt. Das erklärte Ziel ist die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung. Doch die Maßnahmen, mit denen das erreicht werden soll, treffen vor allem eine Gruppe: pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige.

Ab Januar 2027 sollen die Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige überweist, nur noch auf Basis von 70 Prozent der heutigen Werte berechnet werden. Das bedeutet rund 30 Prozent weniger neue Rentenanwartschaften für jeden Pflegemonat. Wer heute eine Person mit Pflegegrad 5 pflegt, verliert damit rund 220 Euro Rentenanspruch pro Monat, also 2.640 Euro pro Jahr. Das Einsparvolumen beträgt laut Referentenentwurf 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027.

70 %

der heutigen Bemessungsgrundlage ab 2027

2.640 €

weniger Rentenanspruch pro Jahr bei Pflegegrad 5

1,8 Mrd. €

Einsparvolumen des PNOG im Jahr 2027

Pflegende Rentnerinnen und Rentner treffen die geplanten Änderungen noch härter: Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, soll ab 2027 gar keine neuen Rentenansprüche aus der Pflege mehr erwerben. Zehn Jahre Pflege im Ruhestand können so zu einem Minus von bis zu 425 Euro monatlich führen, im Vergleich zur heutigen Rechtslage. Was dabei genau wegfällt, haben wir im Beitrag zum Teilrenten-Modell für pflegende Rentner aufgeschlüsselt. Die Details zur Kürzung selbst findest du in unserer Analyse zur Rentenkürzung für pflegende Angehörige ab 2027.

„Pflege ist für viele Familien bereits heute ein erhebliches Armutsrisiko. Ein falscher Pflegegrad verschärft diese Situation zusätzlich. Wenn jetzt auch noch die Rentenbeiträge gekürzt werden, werden pflegende Angehörige gleich doppelt bestraft." – Sina, Pflegewächter-Expertin

Wer das System trägt und wer die Zeche zahlt

In Deutschland pflegen rund 1,2 Millionen Menschen Angehörige zu Hause, die meisten davon Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 45 und 60 Jahren. Fast jeder Vierte von ihnen reduziert wegen der Pflege die Erwerbsarbeit oder gibt sie ganz auf. Das kostet Einkommen heute und Rente morgen. Die Pflegeversicherung gleicht diesen Nachteil bisher wenigstens teilweise aus, durch Rentenbeiträge, die die Kasse für Pflegende übernimmt. Wie dieser Ausgleich funktioniert, erklären wir im Beitrag zur Rente für pflegende Angehörige.

Genau diesen Ausgleich streicht das PNOG zusammen. Statt Entlastung und Wertschätzung drohen finanzielle Einbußen, mehr Bürokratie und Altersarmut. Dass das kein theoretisches Risiko ist, zeigen die Zahlen zur Altersarmut durch Pflege.

Das PNOG ist noch nicht beschlossen

Der Referentenentwurf liegt seit Juni 2026 vor, Bundestag und Bundesrat müssen noch abstimmen. Wer noch keinen Pflegegrad hat oder eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag auf Pflegegrad noch 2026 stellen, bevor strengere Kriterien ab 2027 gelten.

Das Problem: Eine falsche Einstufung verschärft alles

Die geplante Rentenkürzung trifft pflegende Angehörige doppelt hart, wenn der Pflegegrad des Betroffenen zu niedrig angesetzt ist. Denn die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse übernimmt, richtet sich nach dem Pflegegrad. Ein zu niedriger Pflegegrad bedeutet also nicht nur weniger Pflegegeld heute, er bedeutet auch geringere Rentenbeiträge jetzt und noch geringere nach der Reform. Wie eng Pflegegrad und Rentenpunkte zusammenhängen, zeigen wir im Beitrag zu Rentenpunkten durch Pflege.

Dabei zeigt sich, dass die erste Einstufung des Pflegegrades durch die Pflegekasse den tatsächlichen Bedarf oft nicht vollständig abbildet. Knapp 20 Prozent der Erstanträge werden abgelehnt. In rund 30 Prozent der Widerspruchsverfahren muss die Pflegekasse ihre Entscheidung nachträglich nach oben korrigieren. Das ist ein strukturelles Problem, das wir bei Pflegewächter täglich sehen und das wir sichtbar machen.

Bescheid prüfen – vergleiche den festgestellten Pflegegrad mit dem tatsächlichen Hilfebedarf im Alltag. Achte besonders auf Module, die im Gutachten zu niedrig bewertet wurden.
Frist im Blick behalten – gegen einen Bescheid der Pflegekasse kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Antrag noch 2026 stellen – wer noch keinen Pflegegrad hat oder eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag nicht ins nächste Jahr schieben.
Als Pflegeperson eintragen lassen – nur wer bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet ist, bekommt überhaupt Rentenbeiträge gutgeschrieben.
Renteninformation abgleichen – prüfe, ob die Pflegezeiten bei der Deutschen Rentenversicherung tatsächlich verbucht sind.

Pflegegrad prüfen und Rentenansprüche sichern

Der Pflegegrad entscheidet nicht nur über Pflegegeld, sondern auch über die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für dich zahlt. Wir prüfen den Bescheid deines Angehörigen kostenlos und begleiten dich bei Bedarf gemeinsam mit unabhängigen Partneranwälten, die in deinem Auftrag tätig werden.

Pflegegrad jetzt kostenlos prüfen

Was du jetzt tun kannst

Wir lassen dich nach der ersten Einschätzung der Kasse nicht allein. Pflegewächter überprüft den Pflegegrad kostenlos. Wenn sich dabei Hinweise auf eine zu niedrige Einstufung ergeben, begleiten wir dich im Rahmen unserer Mitgliedschaft, gemeinsam mit unabhängigen Partneranwälten aus unserem Netzwerk, durch den gesamten Prozess: von der erneuten Prüfung bis zum Widerspruch und, wenn nötig, auch darüber hinaus.

„Auf die Reform hast du keinen direkten Einfluss. Auf deinen Pflegegrad schon. Und der entscheidet über fast alle Leistungen, auch über die Rentenbeiträge. Handle jetzt, solange noch das günstigere Recht gilt." – Rechtsanwalt Florian Specht

Das PNOG ist noch nicht in Kraft. Bis dahin gilt das heutige Recht, und das ist für pflegende Angehörige günstiger als das, was ab 2027 geplant ist. Nutze dieses Zeitfenster. Weitere Beiträge rund um Rente, Entlastung und Absicherung findest du im Blog-Bereich für pflegende Angehörige.

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