Eilt: Bundesregierung beschließt Pflegereform! Schnell noch vor 01.01.2027 Pflegegrad sichern.

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Mitgliedschaft
Aktualisiert: 16. Oktober 2026

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Das ist möglich. Die Leistungen sind ab Pflegegrad 1 grundsätzlich erstattungsfähig. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die Pflegekasse.

Das ist möglich. Unsere Leistungen sind ab Pflegegrad 1 grundsätzlich erstattungsfähig. Für jede Leistung, die Sie nutzen, erhalten Sie einen Beleg, den Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die Pflegekasse.

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