Das ist möglich. Unsere Leistungen sind ab Pflegegrad 1 grundsätzlich erstattungsfähig. Für jede Leistung, die Sie nutzen, erhalten Sie einen Beleg, den Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die Pflegekasse.
Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Pflegewächter-Mitgliedschaft.
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