Ihre Pflegekasse muss Ihren Antrag auf Pflegeleistungen gesetzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten. Überschreitet sie diese Frist, kann Ihnen eine Entschädigungszahlung zustehen.
Mehr dazu: Zur Pflegeentschädigung
Ihre Pflegekasse muss per Gesetz Ihren Antrag auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten.
Ihre Pflegekasse muss Ihren Antrag auf Pflegeleistungen gesetzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten. Überschreitet sie diese Frist, kann Ihnen eine Entschädigungszahlung zustehen.
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