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Was sind Voraussetzungen für Familienpflegezeit?

Voraussetzung für die Familienpflegezeit auf Arbeitgeberseite sind mindestens 26 Beschäftigte im Betrieb. Die Pflegezeit kann in Anspruch genommen werden, wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig ist, also mindestens Pflegegrad 1 hat, und in häuslicher Umgebung gepflegt wird. Die Person, die die Pflegezeit beantragt, muss die Pflege übernehmen. Sie kann dabei aber beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst oder anderen Personen unterstützt werden.


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