Was kostet dich die Pflegereform 2027?

Die Pflegereform kommt zum 1. Januar 2027. Sie benennt Leistungen um, erhöht einige und streicht andere. Stell deine Situation ein und du siehst sofort, was unterm Strich für dich übrig bleibt.

Deine Angaben

1. Deine Situation
2. Dein Pflegegrad auswählen
3. Wo wird gepflegt?
4. Wer pflegt?
5. Welche Leistungen nutzt ihr heute?

Wer springt dabei ein?

Du verlierst voraussichtlich

−3.119 €pro Jahr

Pro Monat

−260 €

In 5 Jahren

−15.595 €

Was sich im Einzelnen ändert, pro Jahr

  • Pflegegeld, ab 2027 Entlastungsbudget+396 €
  • Entlastungsbetrag, ab 2027 Sozialraumbudget+528 €
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch−504 €
  • Verhinderungspflege, ab 2027 Überbrückungsbudget−3.539 €

Summe pro Jahr

−3.119 €

Was dir die Pflegekasse im Monat bereitstellt

Jahresbudgets wie die Verhinderungspflege sind auf den Monat umgerechnet.

Heute815 €
Ab 2027555 €
Leistung im MonatHeuteAb 2027
Pflegegeld347 €380 €
Entlastungsbetrag131 €175 €
Pflegehilfsmittel42 €0 €
Verhinderungspflege295 €0 €

Risiko strengere Begutachtung: −6.660 € pro Jahr

Ab 2027 brauchst du für Pflegegrad 1 bis 3 mehr Punkte. Liegst du knapp über einer Grenze, bekommst du dann womöglich nur Pflegegrad 1. So viel würde dich das zusätzlich kosten. Es zählt der Tag des Antrags: Was bis zum 31.12.2026 eingeht, prüft die Kasse nach heutigen Regeln.

Stell deinen Antrag, solange das heutige Recht gilt

Pflegegrad noch 2026 beantragenPetition gegen die Kürzungen unterschreiben

Anträge, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, werden nach den heutigen Regeln begutachtet.

Veränderung im Detail

Welche Leistung sich wie verändert, pro Jahr.

Pflegegeld, ab 2027 EntlastungsbudgetDaraus zahlst du ab 2027 auch Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege
2026
347 €
ab 2027
380 €
pro Jahr
+396 €
Entlastungsbetrag, ab 2027 Sozialraumbudget
2026
131 €
ab 2027
175 €
pro Jahr
+528 €
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchAb 2027 zahlst du sie aus dem Entlastungsbudget
2026
42 €
ab 2027
0 €
pro Jahr
−504 €
Verhinderungspflege, ab 2027 ÜberbrückungsbudgetPrivate Ersatzpflege zahlt das neue Budget nicht
2026
3.539 € / Jahr
ab 2027
0 € / Jahr
pro Jahr
−3.539 €
Summe pro Jahr−3.119 €
Annahmen

Damit der Rechner einfach bleibt, fragen wir nur das Nötigste ab und rechnen mit festen Beträgen. Jede Modellrechnung hängt an ihren Annahmen, deshalb legen wir sie hier offen.

Heute (geltendes Recht 2026)

  • Pflegegeld 347 / 599 / 800 / 990 € (Pflegegrad 2 bis 5), Pflegesachleistung 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €
  • Entlastungsbetrag 131 € ab Pflegegrad 1, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €. Nutzt ihr Verhinderungspflege, rechnen wir mit dem vollen Jahresbetrag

Ab 2027 (Stand: 30.09.2026)

  • Entlastungsbudget 380 / 630 / 890 / 1.080 €. Daraus zahlst du auch Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege
  • Sachleistungsbudget 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €
  • Sozialraumbudget 175 € ab Pflegegrad 2 (unter 25 Jahren 300 €). Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag weg
  • Überbrückungsbudget 2.285 € im Jahr, nur für professionelle Dienste
  • Strengere Punktgrenzen: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. Bestehende Pflegegrade haben Bestandsschutz
  • Pflegeheim: Die Zuschläge zum Eigenanteil ändern sich, die genauen Stufen stehen noch nicht fest. Deshalb rechnen wir dafür keinen Betrag

Nicht mehr geplant

  • Das halbierte Budget in den ersten drei Monaten und die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind gestrichen

Alle Beträge ohne Inflation. Der Fünfjahreswert ist das Fünffache des Jahreswerts.

Was ist die Pflegereform 2027?

Bleib informiert, wenn Bundestag und Bundesrat entscheiden

Wir schicken dir jede Änderung an der Pflegereform, sobald sie feststeht, mit einer kurzen Einordnung von Rechtsanwalt Maximilian Sauer. So verpasst du keine Frist.

Mit Klick auf „Anmelden“ bestätigst du, dass du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hast. Abmelden kannst du dich jederzeit.

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ordnet ab dem 1. Januar 2027 die Leistungen der Pflegeversicherung neu. Die Bundesregierung hat die Reform am 30. September 2026 beschlossen. Mit unserem Rechner siehst du in wenigen Minuten, was sie für deinen Pflegegrad und deine Leistungen bedeutet.

Kern der Reform sind vier neue Budgets und strengere Punktgrenzen:

  • Entlastungsbudget statt Pflegegeld: 380 bis 1.080 € im Monat. Daraus zahlst du auch Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege.
  • Sachleistungsbudget statt Pflegesachleistung: 890 bis 2.530 € im Monat für den Pflegedienst.
  • Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 fällt der Betrag weg.
  • Überbrückungsbudget statt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 2.285 € im Jahr, nur für professionelle Dienste.
  • Strengere Punktgrenzen: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50 Punkten.

Auf den ersten Blick steigen viele Beträge. Unterm Strich verlieren viele Familien trotzdem Geld, weil einzelne Leistungen wegfallen und das neue Budget mehr abdecken muss. Genau das rechnet der Rechner für dich aus.

Im folgenden Video erklären wir, was ab 2027 aus dem Pflegegeld wird und was das neue Entlastungsbudget für dich bedeutet:

Mit Klick auf das Video stimmst du zu, dass dir Inhalte von YouTube angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an YouTube übermittelt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Wie funktioniert der Rechner?

Der Rechner vergleicht deine Leistungen nach heutigem Recht mit den Beträgen ab 2027. Daraus ergibt sich deine Veränderung pro Monat, pro Jahr und über fünf Jahre. Planst du einen Antrag oder eine Höherstufung, zeigt er zusätzlich, was ein Pflegegrad weniger kosten würde.

Welche Eingaben sind nötig?

  • Deine Situation: Hast du schon einen Pflegegrad, hat er Bestandsschutz. Planst du einen Antrag oder eine Höherstufung, gelten ab 2027 die strengeren Punktgrenzen. Es zählt der Tag, an dem dein Antrag eingeht.
  • Pflegegrad: Den findest du im Bescheid deiner Pflegekasse. Ohne Pflegegrad wählst du den, den du beantragen willst.
  • Wo wird gepflegt: Zuhause ändern sich Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Im Pflegeheim geht es um den Zuschlag der Pflegekasse zum Eigenanteil.
  • Wer pflegt: Pflegen Angehörige, bekommst du Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, zahlt die Kasse eine Sachleistung. Bei beidem teilen sich Pflegegeld und Pflegedienst das Budget.
  • Genutzte Leistungen: Entlastungsbetrag (131 € im Monat), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat) und Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr). Nur was ihr wirklich nutzt, zählt in der Rechnung.

Zusätzliche Angaben

Je nach Auswahl fragt der Rechner direkt in der passenden Frage genauer nach:

  • Anteil Pflegedienst: Wählst du bei „Wer pflegt“ die Option Beides, stellst du ein, wie groß der Anteil des Pflegedienstes ist. Ohne Angabe rechnen wir mit 50 %.
  • Wer bei der Verhinderungspflege einspringt: Angehörige und Bekannte zahlt das neue Überbrückungsbudget nicht mehr, einen Pflegedienst schon.
  • Die pflegebedürftige Person ist unter 25: Dann beträgt das Sozialraumbudget 300 € statt 175 € im Monat.

Was sagt das Ergebnis aus?

Oben siehst du deine Veränderung pro Jahr und wie sie sich über fünf Jahre aufsummiert. Die Beispiele unten zeigen Pflegegrad 2, Angehörige pflegen und alle Leistungen werden genutzt.

Deine Veränderung pro Jahr, pro Monat und über fünf Jahre

Darunter vergleicht der Rechner, wie viel dir die Pflegekasse heute und ab 2027 im Monat bereitstellt.

Was dir die Pflegekasse heute und ab 2027 im Monat bereitstellt

Unter „Veränderung im Detail“ findest du jede einzelne Leistung mit dem Betrag von heute, dem Betrag ab 2027 und der Differenz.

Jede Leistung einzeln: heute, ab 2027 und die Differenz pro Jahr

Planst du einen Antrag, zeigt die rote Box das größte Risiko: Bekommst du nach den neuen Punktgrenzen einen Pflegegrad weniger, fehlt dir dieser Betrag zusätzlich. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 eingeht, läuft noch nach den heutigen Regeln.

Bestandsschutz: Was bleibt?

Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen (§ 142b SGB XI neu). Eine Höherstufung ab 2027 muss aber die strengeren Regeln erfüllen. Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt sich der Antrag deshalb noch 2026.

Mehr zum Bestandsschutz

Für wen wird die Reform besonders teuer?

Die Reform trifft nicht alle gleich. Diese Gruppen verlieren am meisten:

  • Menschen mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel fallen weg. Das sind bis zu 173 € im Monat, bis zu 2.076 € im Jahr.
  • Familien mit privater Ersatzpflege: Springen Nachbarn oder Verwandte ein, zahlt das neue Überbrückungsbudget nicht mehr. Die Kosten kommen dann aus dem Entlastungsbudget.
  • Neue Anträge knapp an der Grenze: Mit 28 Punkten gibt es heute Pflegegrad 2. Ab 2027 wäre es nur Pflegegrad 1, ohne Pflegegeld. Mit den neuen Regeln hätten 2024 rund 22 Prozent weniger Menschen einen Pflegegrad bekommen.
  • Pflegende Rentner: Die Teilrente, mit der pflegende Rentner weiter Rentenpunkte sammeln, fällt weg.

Du findest das ungerecht? Unterschreib die Petition gegen die Kürzungen

Was du vor dem 31. Dezember tun solltest

  1. 1.Pflegegrad prüfen lassen, auch wenn schon einer besteht.
  2. 2.Antrag oder Höherstufung stellen. Es zählt der Eingang bei der Pflegekasse bis zum 31.12.
  3. 3.Verhinderungspflege 2026 nutzen. Was du dieses Jahr nicht abrufst, verfällt.
  4. 4.Bescheid prüfen. Passt er nicht, hast du einen Monat für den Widerspruch.

Häufig gestellte Fragen

Ab dem 1. Januar 2027. Anträge und Höherstufungen, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, werden noch nach den heutigen Regeln geprüft.

Noch gilt das heutige Recht

Anträge, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, werden nach den heutigen Regeln begutachtet. Ab 2027 brauchst du für den gleichen Pflegegrad mehr Punkte.

Pflegegrad noch 2026 beantragen