Was ist die Pflegereform 2027?
Bleib informiert, wenn Bundestag und Bundesrat entscheiden
Wir schicken dir jede Änderung an der Pflegereform, sobald sie feststeht, mit einer kurzen Einordnung von Rechtsanwalt Maximilian Sauer. So verpasst du keine Frist.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ordnet ab dem 1. Januar 2027 die Leistungen der Pflegeversicherung neu. Die Bundesregierung hat die Reform am 30. September 2026 beschlossen. Mit unserem Rechner siehst du in wenigen Minuten, was sie für deinen Pflegegrad und deine Leistungen bedeutet.
Kern der Reform sind vier neue Budgets und strengere Punktgrenzen:
- Entlastungsbudget statt Pflegegeld: 380 bis 1.080 € im Monat. Daraus zahlst du auch Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege.
- Sachleistungsbudget statt Pflegesachleistung: 890 bis 2.530 € im Monat für den Pflegedienst.
- Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 fällt der Betrag weg.
- Überbrückungsbudget statt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 2.285 € im Jahr, nur für professionelle Dienste.
- Strengere Punktgrenzen: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50 Punkten.
Auf den ersten Blick steigen viele Beträge. Unterm Strich verlieren viele Familien trotzdem Geld, weil einzelne Leistungen wegfallen und das neue Budget mehr abdecken muss. Genau das rechnet der Rechner für dich aus.
Im folgenden Video erklären wir, was ab 2027 aus dem Pflegegeld wird und was das neue Entlastungsbudget für dich bedeutet:
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Wie funktioniert der Rechner?
Der Rechner vergleicht deine Leistungen nach heutigem Recht mit den Beträgen ab 2027. Daraus ergibt sich deine Veränderung pro Monat, pro Jahr und über fünf Jahre. Planst du einen Antrag oder eine Höherstufung, zeigt er zusätzlich, was ein Pflegegrad weniger kosten würde.
Welche Eingaben sind nötig?
- Deine Situation: Hast du schon einen Pflegegrad, hat er Bestandsschutz. Planst du einen Antrag oder eine Höherstufung, gelten ab 2027 die strengeren Punktgrenzen. Es zählt der Tag, an dem dein Antrag eingeht.
- Pflegegrad: Den findest du im Bescheid deiner Pflegekasse. Ohne Pflegegrad wählst du den, den du beantragen willst.
- Wo wird gepflegt: Zuhause ändern sich Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Im Pflegeheim geht es um den Zuschlag der Pflegekasse zum Eigenanteil.
- Wer pflegt: Pflegen Angehörige, bekommst du Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, zahlt die Kasse eine Sachleistung. Bei beidem teilen sich Pflegegeld und Pflegedienst das Budget.
- Genutzte Leistungen: Entlastungsbetrag (131 € im Monat), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat) und Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr). Nur was ihr wirklich nutzt, zählt in der Rechnung.
Zusätzliche Angaben
Je nach Auswahl fragt der Rechner direkt in der passenden Frage genauer nach:
- Anteil Pflegedienst: Wählst du bei „Wer pflegt“ die Option Beides, stellst du ein, wie groß der Anteil des Pflegedienstes ist. Ohne Angabe rechnen wir mit 50 %.
- Wer bei der Verhinderungspflege einspringt: Angehörige und Bekannte zahlt das neue Überbrückungsbudget nicht mehr, einen Pflegedienst schon.
- Die pflegebedürftige Person ist unter 25: Dann beträgt das Sozialraumbudget 300 € statt 175 € im Monat.
Was sagt das Ergebnis aus?
Oben siehst du deine Veränderung pro Jahr und wie sie sich über fünf Jahre aufsummiert. Die Beispiele unten zeigen Pflegegrad 2, Angehörige pflegen und alle Leistungen werden genutzt.
Darunter vergleicht der Rechner, wie viel dir die Pflegekasse heute und ab 2027 im Monat bereitstellt.
Unter „Veränderung im Detail“ findest du jede einzelne Leistung mit dem Betrag von heute, dem Betrag ab 2027 und der Differenz.
Planst du einen Antrag, zeigt die rote Box das größte Risiko: Bekommst du nach den neuen Punktgrenzen einen Pflegegrad weniger, fehlt dir dieser Betrag zusätzlich. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 eingeht, läuft noch nach den heutigen Regeln.
Bestandsschutz: Was bleibt?
Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen (§ 142b SGB XI neu). Eine Höherstufung ab 2027 muss aber die strengeren Regeln erfüllen. Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt sich der Antrag deshalb noch 2026.
Für wen wird die Reform besonders teuer?
Die Reform trifft nicht alle gleich. Diese Gruppen verlieren am meisten:
- Menschen mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel fallen weg. Das sind bis zu 173 € im Monat, bis zu 2.076 € im Jahr.
- Familien mit privater Ersatzpflege: Springen Nachbarn oder Verwandte ein, zahlt das neue Überbrückungsbudget nicht mehr. Die Kosten kommen dann aus dem Entlastungsbudget.
- Neue Anträge knapp an der Grenze: Mit 28 Punkten gibt es heute Pflegegrad 2. Ab 2027 wäre es nur Pflegegrad 1, ohne Pflegegeld. Mit den neuen Regeln hätten 2024 rund 22 Prozent weniger Menschen einen Pflegegrad bekommen.
- Pflegende Rentner: Die Teilrente, mit der pflegende Rentner weiter Rentenpunkte sammeln, fällt weg.
Du findest das ungerecht? Unterschreib die Petition gegen die Kürzungen
Was du vor dem 31. Dezember tun solltest
- 1.Pflegegrad prüfen lassen, auch wenn schon einer besteht.
- 2.Antrag oder Höherstufung stellen. Es zählt der Eingang bei der Pflegekasse bis zum 31.12.
- 3.Verhinderungspflege 2026 nutzen. Was du dieses Jahr nicht abrufst, verfällt.
- 4.Bescheid prüfen. Passt er nicht, hast du einen Monat für den Widerspruch.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem 1. Januar 2027. Anträge und Höherstufungen, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, werden noch nach den heutigen Regeln geprüft.