Pflegeleistungen12. November 2024

4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Was ist der Zuschuss von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad?

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Sina

Pflege-Expertin | Pflegewächter

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Maßnahmen wie Treppenlifte, barrierefreie Badezimmer und Türverbreiterungen können von der Pflegekasse über den Zuschuss für Wohnraumanpassungen teilweise finanziert werden.

  • Der maximale Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme, mit der Möglichkeit einer Erhöhung bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt.

  • Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt und vor Umsetzung der Maßnahmen genehmigt werden.

Was versteht man unter einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind in der Regel sowohl Umbaumaßnahmen als auch der Einbau von fest verbauten technischen Hilfen, die das Wohnen für pflegebedürftige Menschen sicherer und komfortabler gestalten. Sie können den Alltag von Pflegebedürftigen erheblich erleichtern. Die Pflegekasse, welche an die eigene Krankenkasse angegliedert ist, kann für bauliche und technische Maßnahmen finanzielle Unterstützung bereitstellen.

Wichtig ist, dass diese Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person fördern (§ 40 (4) SGB XI). Pro Maßnahme und Person zahlen Pflegekassen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro.

Im Gegensatz zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind Pflegehilfsmittel zumeist nicht fest verbaut.

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Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Anspruch auf den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld leben und von Privatpersonen oder ambulant gepflegt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert nicht: Menschen mit Pflegegrad 2 haben denselben Anspruch wie Menschen mit Pflegegrad 4.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad vorliegt oder ob die Einstufung Ihrer Situation gerecht wird, können Sie den Pflegegrad fachlich prüfen lassen.

Wie hoch ist der Zuschuss und wie oft kann er beantragt werden?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.180 Euro pro Umbaumaßnahme.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal für eine Maßnahme beantragt werden. Somit ergibt sich eine maximale Förderung von 16.720 Euro bei vier Pflegebedürftigen. Auch wenn mehr als vier Personen die Maßnahme beantragen, würde der maximale Zuschuss 16.720 Euro nicht übersteigen.

Eine Person kann die 4.180 Euro einmal pro Umbaumaßnahme erhalten. Das bedeutet: Sind erneute Maßnahmen nötig, können auch diese grundsätzlich bezuschusst werden.

Beispiel

Inge ist seit 2020 pflegebedürftig. Sie ist größtenteils auf einen Rollstuhl angewiesen und lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie erhält Unterstützung durch ihre Schwester. Damit sie zu Hause so viel wie möglich alleine bewältigen kann, hat sie bereits 2023 den Zuschuss von 4.000 Euro beantragt, um ihre Küche rollstuhlgerecht umzubauen. Zu dem Zeitpunkt konnte sie sich im Badezimmer mithilfe von Haltegriffen und Krücken noch ohne Rollstuhl bewegen.

In den darauffolgenden Jahren fiel ihr die Fortbewegung ohne Rollstuhl immer schwerer, sodass sie diesen schlussendlich auch im Badezimmer benötigt. Damit sie mit dem Rollstuhl in den Raum fahren und sich sitzend vor dem Waschbecken die Zähne putzen kann, beantragt sie 2025 erneut den Zuschuss von 4.180 Euro – dieses Mal für den Umbau des Badezimmers. Sie begründet den Antrag ausführlich und untermauert ihn mit Attesten ihrer behandelnden Ärztinnen. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Maßnahmen erforderlich sind, damit Inge weiterhin gut und alleine in ihrer Wohnung leben kann.

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Ein altersgerechtes Bad kann die häusliche Pflege erst möglich machen. Erfahren Sie, welche Umbaumaßnahmen bezuschusst werden, wie hoch der Zuschuss ausfällt und was beim Antrag zu beachten ist.

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Welche Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst?

Die Pflegekasse bezuschusst eine Vielzahl von Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege unterstützen. Auch ein Hausnotruf kann im Alltag zusätzliche Sicherheit geben, weil im Notfall jederzeit Hilfe per Knopfdruck erreichbar ist – mehr dazu im Artikel „Hausnotruf: Sicherheit und Unterstützung für Senioren". Dazu gehören unter anderem:

  • Einbau von Treppenliften

  • Umbau des Badezimmers, wie zum Beispiel eine Badewannentür oder Badewanne-raus-Dusche-rein

  • Verbreiterung von Türen

  • Fest installierte Rampen

  • Umzugskosten, zum Beispiel bei Umzug in die Nähe der Pflegeperson oder in eine ebenerdige Wohnung

Beispiel

Hannelore und Peter sind beide pflegebedürftig. Bisher wurden sie einmal pro Woche von ihrer Tochter Franziska zu Hause unterstützt. Franziska wohnt 250 km weit weg, ein häufigeres Kommen ist daher für sie neben ihrem Job kaum leistbar. Als sowohl Hannelore als auch Peter mit der Zeit häufiger Unterstützung benötigen, beschließen die drei, dass Franziskas Eltern näher an Franziskas Wohnort ziehen. Sie beantragen bei der Pflegekasse je einen Zuschuss der Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung. Dafür begründen sie den Antrag ausführlich. Der Antrag wird nach Ablauf der Frist als genehmigt angesehen.

Die Pflegekasse würde bis zu 8.360 Euro für diesen Umzug bezahlen. Da der Umzug mit einem Umzugsunternehmen die beiden insgesamt 5.500 Euro kostet, übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten. Hannelore und Peter müssen die Kosten also nicht selbst tragen. In der neuen Wohnung, die nur 10 Minuten zu Fuß von Franziskas Wohnung entfernt liegt, kann Franziska nach Bedarf mehrmals pro Woche vorbeischauen und die Haushaltsführung übernehmen.

Wie beantragt man den Zuschuss der Pflegekasse?

Um Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Dabei sind zwei Dinge besonders wichtig:

Begründung: Laut Gesetz (§ 40 (4) SGB XI) muss die Pflegekasse überprüfen, ob eine der nötigen Tatsachen für den Zuschuss erfüllt ist. Die beantragte Maßnahme muss entweder die häusliche Pflege ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen fördern. In der Begründung des Antrags ist es daher sinnvoll, ausdrücklich Bezug auf die erfüllte Tatsache zu nehmen.

Kostenvoranschlag: Zumeist ist es hilfreich, bereits einen Kostenvoranschlag für den gewünschten Umbau oder Umzug dem Antrag beizulegen.

Haben Sie alle Informationen zusammen, senden Sie den Antrag zu Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse prüft den Antrag und genehmigt ihn oder lehnt ihn ab. Es kommt vor, dass die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) einschaltet, damit dieser die häusliche Situation überprüft.

Beispiel

Anna pflegt ihren Mann Helmut zu Hause. Helmut hat Pflegegrad 1 und Einschränkungen in seiner Mobilität. Er kann sein Bein nicht mehr so gut heben, sodass er nicht alleine in die Badewanne ein- und wieder aussteigen kann. Da er seine Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten möchte, beantragt Helmut einen Zuschuss für den Umbau seines Badezimmers in ein behindertengerechtes Bad. Er begründet den Antrag ausführlich und legt ihm bereits einen Kostenvoranschlag einer Firma bei, die den Badumbau durchführen kann. Konkret bedeutet dies den Einbau einer Badewannentür, die den Einstieg nahezu ebenerdig ermöglicht. Der Antrag wird genehmigt und Helmut erhält 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegeversicherung für den Umbau seiner Badewanne.

Fristen und Bearbeitungsdauer

Laut § 40 (7) SGB XI gelten folgende Fristen für die Bearbeitung des Antrags:

  • 3 Wochen hat die Pflegekasse Zeit, um über den Antrag zu entscheiden.
  • 5 Wochen gelten, wenn die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) für eine Begutachtung der häuslichen Situation einschaltet.
  • Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies schriftlich mitteilen. Geschieht dies nicht, gilt die beantragte Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (Genehmigungsfiktion).

Es ist wichtig, die Umbaumaßnahme erst nach der Genehmigung des Antrags umzusetzen, da die Pflegekasse sonst die Kostenübernahme ablehnen kann.

Sie können den Antrag auch über Pflegewächter stellen.

Antrag gestellt – und abgelehnt?

Eine Ablehnung ist noch kein Ende. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, den Antrag richtig zu stellen oder einen begründeten Widerspruch einzulegen – und Ihre Chancen auf Genehmigung zu verbessern.

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Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in einer Mietwohnung

Auch in Mietwohnungen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Zu beachten gilt hierbei aber, dass bei Eingriffen in die Bausubstanz der Vermieter der Umbaumaßnahme zustimmen muss.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Falls der Antrag auf den Zuschuss abgelehnt wurde, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür haben Sie nach Eingang des Bescheids 30 Tage Zeit. Der Widerspruch sollte gut begründet sein. Wenn Sie Unterlagen haben, die Ihre Ausführungen stützen – zum Beispiel eine Bescheinigung vom Arzt, dass die Maßnahme notwendig ist – kann dies den Widerspruch erheblich stärken.

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Beispiele für Maßnahmen und Kosten

Einige typische Umbaumaßnahmen und deren Kosten im Überblick:

  • Treppenlift: Kosten zwischen 3.000 und 15.000 Euro, abhängig von der Treppenform.

  • Seniorengerechtes Bad, zum Beispiel ebenerdige Dusche: Zwischen 3.000 und 7.500 Euro.

  • Badewanne durch Dusche ersetzen: 3.500 bis 7.500 Euro.

  • Türverbreiterung: Etwa 400 bis 1.500 Euro pro Tür.

  • Haltegriffe und Handläufe: Relativ geringe Kosten, oft zwischen 100 und 500 Euro.

Ein Zuschuss von 4.180 Euro kann diese Kosten erheblich reduzieren und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien minimieren.

Fazit: Die wichtigsten Punkte zur Wohnraumanpassung

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist eine essenzielle Unterstützung, um pflegebedürftigen Menschen eine möglichst selbstständige und sichere Lebensweise in ihrem Zuhause zu ermöglichen und die häusliche Pflege zu erleichtern. Wichtig ist, frühzeitig Kontakt zur Pflegekasse aufzunehmen, den Antrag zu stellen und ausführlich zu begründen. Erst nach der Genehmigung sollten die Maßnahmen durchgeführt werden. Ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person kann ein großer finanzieller Entlastungsfaktor sein.

Häufig gestellte Fragen

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