Verbesserung der häuslichen Pflege: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, sowie fest installierte (technische) Hilfen. Sie sollen den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen erleichtern und dabei helfen, die Pflege zuhause optimal zu gestalten.
Voraussetzung für den Zuschuss ist: Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege, erleichtern sie erheblich oder fördern eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person. Geregelt ist dies in § 40 Abs. 4 SGB XI.
Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds haben Pflegebedürftige, ab Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, die im häuslichen Umfeld leben und von Privatpersonen oder ambulant gepflegt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert nicht.
Pflegegrad von Experten prüfen lassen
Einschätzung starten
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, ab Januar 2025, 4.180 Euro pro Maßnahme, die zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beitragen. Welche weiteren Änderungen und Verbesserungen der Pflegeleistungen in den kommenden Jahren geplant sind, erfährst du im Überblicksartikel „Pflege 2026: Diese Änderungen sind geplant“. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, zahlt die Pflegekasse bis zu 16.000 Euro, beziehungsweise bis zu 16.720 Euro ab 2025 Bezuschussung.
Antrag auf Zuschuss im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen einreichen
Um Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Laut § 40 Abs. 4 SGB XI ist die Pflegekasse verpflichtet zu prüfen, ob die beantragte Maßnahme die Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllt. Dazu gehört, dass die Maßnahme entweder die häusliche Pflege ermöglicht, sie erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person fördert. Es empfiehlt sich daher, in der Begründung Ihres Antrags auf diese Punkte einzugehen und die Relevanz der Maßnahme in Ihrem speziellen Fall zu betonen.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnraumanpassungen, für die Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung erhalten können, beinhalten in der Regel dauerhafte und fest montierte Veränderungen des Wohnraums. So können sich Pflegebedürftige zum Beispiel den Einbau von Treppenliften, die Verbreiterung von Türen, der Umbau eines Badezimmers oder den Einbau festinstallierter Rampen bezuschussen lassen.
Ein weiteres, konkretes Beispiel, ist der Einbau von einer Badewannentür. Diese ermöglicht, die Badewanne über eine Tür zu begehen, statt von oben einzusteigen, sodass der Einstieg nahezu ebenerdig erfolgen kann.
Darüber hinaus können auch Umzugskosten über diesen Zuschuss gedeckt werden, wenn die Pflegebedürftige in die Nähe der Pflegeperson oder zum Beispiel in eine ebenerdige Wohnung zieht.
Bei Eingriffen in die Bausubstanz in einer Mietwohnung muss der Vermieter seine Zustimmung geben.
Der Unterschied zwischen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und Pflegehilfsmitteln
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind in der Regel fest installierte, bauliche oder technische Veränderungen, während Pflegehilfsmittel flexible, nicht fest verbaute Hilfen sind (zum Beispiel Rollatoren).
Bearbeitungsfrist Zuschuss der Pflegekasse für wohnraumverbessernde Maßnahmen
Gemäß § 40 Abs. 7 SGB XI hat die Pflegekasse drei Wochen Zeit, um über einen Antrag auf finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds zu entscheiden. Beauftragt die Pflegekasse jedoch den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung der häuslichen Situation, verlängert sich diese Frist auf insgesamt fünf Wochen. Sollte die Pflegekasse nicht in der Lage sein, diese Frist einzuhalten, muss sie die antragstellende Person schriftlich darüber informieren. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung und läuft die gesetzliche Frist ab, wird die beantragte Maßnahme automatisch als genehmigt betrachtet. Diese sogenannte Genehmigungsfiktion sorgt dafür, dass Verzögerungen durch die Pflegekasse nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen.
Wie stark belastet dich Pflege?
Auf einer Skala von 0 bis 5 – wie stark fühlst du dich durch die Pflege im Alltag belastet?
Antwort auswählenWiderspruch Wohnraumanpassungen: Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt.
Sie haben einen Bescheid von der Pflegekasse erhalten und Ihr Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurde abgelehnt? Das müssen Sie nicht hinnehmen. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wie Sie dabei vorgehen und was zu beachten ist, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Wohnraumanpassung lohnt oder wie Sie vorgehen sollen, können Sie Ihre Situation auch mit Unterstützung erfahrener Pflegegrad-Experten prüfen lassen.
Schritt 1: Verstehen Sie den Bescheid
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, muss die Pflegekasse dies schriftlich begründen. Der Bescheid sollte klar und nachvollziehbar darlegen, warum die beantragte Maßnahme nicht genehmigt wurde. Lesen Sie die Begründung sorgfältig durch und prüfen Sie, ob die Argumente der Kasse stichhaltig sind. Denn Pflegekassen nutzen bei Ablehnungen und Widersprüchen häufig wiederkehrende Muster und Tricks, um Anträge abzulehnen oder Verfahren in die Länge zu ziehen. Warum frühere Reformen – wie die Pflegereform 2021 – für viele Betroffene kaum spürbare Verbesserungen gebracht haben, beleuchten wir im Beitrag „Pflegereform 2021 – oder doch eher Pflegereförmchen?!“. Häufig lohnt es sich, den Bescheid von einer fachkundigen Person prüfen zu lassen. Ein detailliertes Verständnis der Ablehnungsgründe ist die Grundlage für einen erfolgreichen Widerspruch.
Schritt 2: Widerspruch einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Pflegekasse nicht gerechtfertigt ist, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn du dir unsicher bist, ob in deiner Situation eher ein Widerspruch oder ein Neuantrag sinnvoll ist, hilft dir unser Ratgeber „Widerspruch oder Neuantrag – Was ist der richtige Schritt bei abgelehntem Pflegegrad?“ weiter. Der Widerspruch veranlasst die Pflegekasse dazu, die Entscheidung erneut zu prüfen.
Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es reicht aus, zunächst eine einfache Mitteilung abzugeben, in der Sie den Widerspruch erklären. Die detaillierte Begründung können Sie später nachreichen. Ein Fachanwalt für Pflegegrad-Widersprüche erklärt in einem Interview, worauf Betroffene beim Einlegen des Widerspruchs besonders achten sollten.
Beispieltext für einen Widerspruch: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die Begründung wird nachgereicht.“
Die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs beträgt in Deutschland 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wenn Sie im Ausland leben, haben Sie 3 Monate Zeit. Wichtig für privat Versicherte: Bei privaten Pflegekassen heißt der Rechtsbehelf oft „Einspruch“ – und unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Kosten für erfolgreiche anwaltliche Unterstützung erstattet werden. Mehr dazu im Artikel „Kostenerstattung privater Pflegekassen im Einspruch“. Sollte der Bescheid keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, verlängert sich die Frist auf bis zu 1 Jahr gemäß § 66 Abs. 2 SGG.
Schritt 3: Begründung schreiben
Eine gut formulierte Begründung ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Widerspruch. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Klarheit: Führen Sie detailliert aus, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist. Gehen Sie dabei gezielt auf die Begründung der Pflegekasse ein.
- Belege: Untermauern Sie Ihre Argumente mit Gutachten, Arztberichten oder anderen relevanten Unterlagen.
- Struktur: Gliedern Sie Ihre Begründung übersichtlich. Beginnen Sie mit einer kurzen Einleitung, folgen Sie mit den Hauptargumenten und schließen Sie mit einer klaren Schlussfolgerung.
Schritt 4: Auf Entscheidung der Pflegekasse zu Widerspruch Wohnraumanpassungen warten
Nach Einreichen des Widerspruchs prüft die Pflegekasse Ihre Unterlagen erneut. Dieser Prozess kann einige Wochen bis Monate dauern.
Wurde nach 3 Monaten noch immer nicht von der Pflegekasse über den Widerspruch entschieden, können Sie eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht (abhängig von Ihrem Wohnort) einlegen.
Nachdem die Pflegekasse eine Entscheidung gefällt hat, erhalten Sie einen Bescheid über den Widerspruch.
Schritt 5: gegebenenfalls Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einlegen
Wenn auch der Widerspruchsbescheid nicht zu Ihren Gunsten ausfällt, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einzureichen. Dieser Schritt sollte gut überlegt sein und idealerweise in Absprache mit einem Anwalt oder einer Beratungsstelle erfolgen. Die Frist für die Klage beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides. Auch der Widerspruchsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung mit weiteren Details.
Fazit
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie ermöglichen es pflegebedürftigen Personen, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, und entlasten pflegende Angehörige. Sollte eine Ablehnung des Antrags erfolgen, stehen Ihnen der Widerspruch und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte zur Verfügung, um die Maßnahmen durchzusetzen, die Ihre Pflegesituation erheblich erleichtern können. Es ist sinnvoll den Widerspruch gut zu begründen, damit die Pflegekasse versteht, warum Ihnen der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zusteht.
Häufig gestellte Fragen
Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung abgelehnt. Was nun?
Was sind Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeld?
Wo stelle ich den Antrag auf den Zuschuss zu Wohnraumanpassungen?
Antrag abgelehnt – Widerspruch bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Einfach, schnell und risikofrei zum detaillierte Erfassung Ihrer Situation
Pflegegrad berechnen