Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes werden die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 angehoben. Neue Anträge und Höherstufungsanträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Kriterien bewertet. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch vor dem 31. Dezember 2026 stellen.
Pflegegrad vor der Reform sichernBundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ein umfassendes Reformpaket vorgelegt. Das erklärte Ziel: die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren. Doch viele der geplanten Maßnahmen treffen Pflegebedürftige, Angehörige und Fachkräfte direkt. Wir haben das PNOG für dich analysiert und zeigen dir, was sich ändert und was du jetzt selbst tun kannst.
Warum die Reform jetzt kommt
Für 2027 erwartet die Bundesregierung ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro. 2028 steigt dieser Fehlbetrag auf über 15 Milliarden Euro. Bereits in den Jahren 2025 und 2026 sichert die Pflegeversicherung ihre Liquidität nur durch Bundesdarlehen.
Beitragserhöhungen lehnt die Bundesregierung ab, um die Lohnnebenkosten stabil zu halten. Die Lösung laut Entwurf ist deshalb eine andere: weniger Leistungen, höhere Eigenanteile und strengere Einstufungskriterien. Wie tief die Finanzlücke reicht, zeigt unser Beitrag zur Finanzlücke der Warken-Reform.
Der Zugang zu Pflegegraden wird erschwert
Wer bisher knapp oberhalb eines Pflegegrad-Schwellenwertes lag, riskiert mit den neuen Begutachtungskriterien eine Herabstufung oder den Verlust des Pflegegrades. Neue Anträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Regeln bewertet.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Der Entwurf bündelt eine ganze Reihe von Einschnitten. Diese sechs Punkte solltest du kennen:
- Strengere Begutachtung: Die Begutachtungssystematik wird so verändert, dass weniger Menschen als pflegebedürftig eingestuft werden. Das senkt die Ausgaben, trifft Betroffene aber hart. Die Hintergründe erklärt unsere Eilmeldung zur Verschärfung der Pflegegrad-Kriterien.
- Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 gestrichen: Wer bislang mit Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag erhielt, verliert diesen Anspruch vollständig.
- Längere Wartezeiten auf Pflegeheimzuschüsse: Die gestaffelten Zuschüsse zu den Heimkosten greifen jeweils sechs Monate später als bisher.
- Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt: Bis 2030 spart die Reform hier 7,8 Milliarden Euro. Wer weniger arbeitet, um einen Angehörigen zu pflegen, erhält weniger Unterstützung bei der eigenen Altersvorsorge.
- Kinderlose zahlen mehr: Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkte. Zusätzlich sollen Minijobber künftig in die Pflegeversicherung einzahlen.
- Private Vorsorge soll gestärkt werden: Der Entwurf sieht vor, die Förderung privater Pflegezusatzversicherungen zu prüfen. Eine konkrete Entscheidung steht noch aus.
„Die Reform verlagert das finanzielle Risiko der Pflege weiter zu den Betroffenen. Dabei ist Pflege für viele Familien bereits heute ein erhebliches Armutsrisiko. Ein falscher Pflegegrad verschärft diese Situation zusätzlich." – Sina, Pflegewächter-Expertin
Was bedeutet das für deinen Pflegegrad?
Die Reform macht einen ohnehin dringenden Handlungsbedarf noch größer: den richtigen Pflegegrad zu erhalten und zu verteidigen. Pflegekassen stufen Pflegegrade nach unserer Erfahrung oft zu niedrig ein. Schon eine falsche Einstufung in Pflegegrad 1 statt in Pflegegrad 2 bedeutet einen Verlust von 347 Euro pro Monat, also über 4.000 Euro im Jahr. Mit den neuen Einstufungskriterien des PNOG steigt dieses Risiko weiter.
Ein Widerspruch gegen einen falschen Bescheid ist in vielen Fällen der entscheidende Schritt. Viele Pflegegrade werden erst nach einem Widerspruch korrekt vergeben. Eine reine Pflegeberatung reicht dafür nicht aus, es braucht auch die rechtliche Durchsetzung. Genau dafür arbeiten wir mit spezialisierten, unabhängigen Partneranwälten zusammen.
Wurden Sie beim Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
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Schnelle Einschätzung – verbindlich entscheidet der Medizinische Dienst (MD).
Jetzt handeln, bevor die strengeren Regeln greifen
Für die Einstufung gilt der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte jetzt eine Überprüfung anstoßen. Das PNOG sieht einen Bestandsschutz vor: Wer bereits eingestuft ist, soll seinen Pflegegrad behalten. Doch wer noch keinen hat oder eine Höherstufung anstrebt, handelt am besten noch vor dem 1. Januar 2027. Wie du dabei vorgehst, erklärt unsere Anleitung Pflegegrad beantragen, so geht's.
Pflegegrad prüfen, bevor die neuen Kriterien gelten
Ein zu niedriger Pflegegrad kostet dich jeden Monat Geld, und die Reform verschärft das Risiko. Wir prüfen deinen Bescheid kostenlos und setzen den richtigen Pflegegrad mit dir durch, wenn nötig auch per Widerspruch.
Pflegegrad jetzt kostenlos prüfenFazit: Reform ja, aber nicht auf Kosten der Schwächsten
Das aktuelle System führt dazu, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Hauptlast der Defizite tragen. Deshalb setzen wir uns politisch für ein gerechteres Pflegesystem ein und begleiten Betroffene über unsere Partneranwälte bei der Durchsetzung ihres richtigen Pflegegrades. Welche konkreten Nachbesserungen wir fordern, liest du im Beitrag Pflegewächter fordert Nachbesserung. Einen vollständigen Überblick über die drohenden Verluste findest du unter Das verlierst du durch das PNOG und im Blog-Bereich zu Pflegegraden.
Häufig gestellte Fragen zum PNOG
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Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.
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