Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes werden die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 angehoben. Neue Anträge und Höherstufungsanträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Kriterien bewertet. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch vor dem 31. Dezember 2026 stellen.
Pflegegrad vor der Reform sichernDas ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad: Vor der Einführung des Pflegestärkungsgesetz (PSG) II am 1. Januar 2017, gab es drei Pflegestufen (I, II und III), ergänzt durch die sogenannte “Pflegestufe 0” für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, vor allem für Demenzkranke. Mit der Reform wurden die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5) ersetzt, um eine feinere Abstufung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
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