Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Die Verhinderungspflege wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt. Pflegegrad 2–3 erhält künftig noch 1.855 Euro pro Jahr, Pflegegrad 4–5 noch 2.285 Euro. Das Budget gilt ausschließlich für akute Notfälle und kann nur über professionelle Pflegedienste abgerechnet werden. Privatpersonen sind nicht mehr anspruchsberechtigt. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernJa, unter bestimmten Umständen ist es möglich, Kurzzeitpflege auch ohne einen anerkannten Pflegegrad in Anspruch zu nehmen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung notwendig wird. In solchen Fällen kann die Pflegekasse nach individueller Prüfung eine Kostenübernahme entscheiden.
Kurzzeitpflege – Kosten, Antrag und Dauer für vorübergehende Pflege