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Pflegeleistungen
Kurzzeitpflege
Aktualisiert: 14. November 2024

Wie wird der Eigenanteil für die Kurzzeitpflege berechnet?

Der Eigenanteil für die Kurzzeitpflege umfasst in der Regel die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung. Die

Der Eigenanteil für die Kurzzeitpflege umfasst in der Regel die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung. Die genaue Höhe des Eigenanteils kann je nach Einrichtung, Dauer des Aufenthalts und Pflegegrad variieren und sollte im Vorfeld mit der Pflegeeinrichtung geklärt werden.

Kurzzeitpflege – Kosten, Antrag und Dauer für vorübergehende Pflege