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Pflegeleistungen
Kurzzeitpflege
Aktualisiert: 14. November 2024

Kann ich den Entlastungsbetrag für die Kurzzeitpflege verwenden?

Ja, der Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung steht, kann auch für die Finanzierung der Kurzzeitpflege verwendet

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Die Verhinderungspflege wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt. Pflegegrad 2–3 erhält künftig noch 1.855 Euro pro Jahr, Pflegegrad 4–5 noch 2.285 Euro. Das Budget gilt ausschließlich für akute Notfälle und kann nur über professionelle Pflegedienste abgerechnet werden. Privatpersonen sind nicht mehr anspruchsberechtigt. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.

Pflegegrad vor der Reform sichern

Ja, der Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung steht, kann auch für die Finanzierung der Kurzzeitpflege verwendet werden. Dieser Betrag soll pflegende Angehörige entlasten und kann flexibel für Leistungen eingesetzt werden, die zur Unterstützung der Pflege dienen.

Kurzzeitpflege – Kosten, Antrag und Dauer für vorübergehende Pflege