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Kann ich den Entlastungsbetrag für die Kurzzeitpflege verwenden?

Ja, der Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung steht, kann auch für die Finanzierung der Kurzzeitpflege verwendet werden. Dieser Betrag soll pflegende Angehörige entlasten und kann flexibel für Leistungen eingesetzt werden, die zur Unterstützung der Pflege dienen.


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