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Pflegeleistungen
Kurzzeitpflege
Aktualisiert: 14. November 2024

Was passiert, wenn die Kosten der Kurzzeitpflege den von der Pflegeversicherung übernommenen Betrag übersteigen?

Wenn die Kosten für die Kurzzeitpflege den von der Pflegeversicherung übernommenen Betrag übersteigen, muss der Differenzbetrag von den Pflegebedürftigen oder

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Die Verhinderungspflege wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt. Pflegegrad 2–3 erhält künftig noch 1.855 Euro pro Jahr, Pflegegrad 4–5 noch 2.285 Euro. Das Budget gilt ausschließlich für akute Notfälle und kann nur über professionelle Pflegedienste abgerechnet werden. Privatpersonen sind nicht mehr anspruchsberechtigt. Die unten beschriebenen Regelungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.

Pflegegrad vor der Reform sichern

Wenn die Kosten für die Kurzzeitpflege den von der Pflegeversicherung übernommenen Betrag übersteigen, muss der Differenzbetrag von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen selbst getragen werden. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten und die Höhe der Zuschüsse der Pflegeversicherung zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist bei der Kurzzeitpflege immer mit einem Eigenanteil zu rechnen.

Kurzzeitpflege – Kosten, Antrag und Dauer für vorübergehende Pflege