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Pflegeleistungen
Tages- und Nachtpflege
Aktualisiert: 14. November 2024

Was sind Voraussetzungen für Tagespflege?

Voraussetzung für die Nutzung von Tagespflege ist, dass die/der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und im häuslichen Umfeld gepflegt wird.

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes werden die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 angehoben. Neue Anträge und Höherstufungsanträge ab dem 1. Januar 2027 werden nach den strengeren Kriterien bewertet. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch vor dem 31. Dezember 2026 stellen.

Pflegegrad vor der Reform sichern

Voraussetzung für die Nutzung von Tagespflege ist, dass die/der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und im häuslichen Umfeld gepflegt wird.

Tages- und Nachtpflege als Entlastung für pflegende Angehörige und Unterstützung der häuslichen Pflege: Unterschied, Kosten und Beantragung