Das Wichtigste kurz zusammengefasst
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Pflegegeld kann ab Pflegegrad 2 bezogen werden.
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Die Höhe der Leistung steigt um 4,5 Prozent ab 2025.
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Mit dem Pflegegeld kann zum Beispiel Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen für ihre Arbeit gedankt werden.
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Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.
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Pflegegeld ist zumeist steuerfrei.
Überblick über das Pflegegeld
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Leistung ist in SGB XI verankert. Es kann grundsätzlich frei für die Pflege verfügt werden und so beispielsweise auch an Pflegepersonen weitergegeben werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Leistung der Pflegekasse beziehen zu können.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor,
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die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt,
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die/der Pflegebedürftige bezieht maximal Kombinationsleistungen, aber nicht ausschließlich Pflegesachleistungen.
Wofür kann man das Pflegegeld nutzen?
Pflegegeld ist laut § 37 SGB XI dafür da, die benötigte Pflege und Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung selbst sicherzustellen. Das Geld kann für die Pflege frei verfügt werden. Es wird von der Pflegekasse auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen, ohne dass ein Nachweis über die Verwendung des Geldes nötig ist.
Typische Verwendungszwecke des Pflegegelds im Überblick:
| Verwendungszweck | Beschreibung |
|---|---|
| Unterstützung für Angehörige | Das Pflegegeld kann ganz oder anteilig an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben werden, die die Pflege organisieren oder selbst übernehmen. |
| Haushaltshilfe | Das Geld kann für die Finanzierung einer Haushaltshilfe verwendet werden, die bei Kochen, Einkäufen oder Reinigung unterstützt. |
| Alltagskosten der Pflege | Pflegehilfsmittel, Fahrtkosten zu Arztbesuchen und weitere anfallende Ausgaben können mit dem Pflegegeld gedeckt werden. |
| Organisation der häuslichen Pflege | Das Pflegegeld ermöglicht es, die Pflege flexibel und individuell zu gestalten – ohne dass ein Nachweis über die genaue Mittelverwendung erforderlich ist. |
Pflegegeld ohne Pflegeperson erhalten – Ist das möglich?
Die Leistung der Pflegeversicherung kann auch ohne eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson bezogen werden. Das Geld kann dann beispielsweise für die Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden.
Kombinationsleistung: Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren
Pflegebedürftige können zwischen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder einer Kombination aus beidem wählen. Durch Kombinationsleistungen besteht die Möglichkeit, sowohl über die Pflegesachleistungen ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen als auch Pflegegeld anteilig zu beziehen.
Diese Lösung ist ideal für Menschen, die nicht ausschließlich von Angehörigen oder professionellen Pflegediensten betreut werden möchten, sondern eine flexible Kombination beider Leistungen bevorzugen:
- Pflegesachleistungen decken die Finanzierung professioneller Unterstützung ab.
- Pflegegeld dient als finanzielle Unterstützung, zum Beispiel für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde.
Tipp
Beziehen Sie Pflegesachleistungen, aber schöpfen den Betrag, der Ihnen zusteht, nicht aus, ist es sinnvoll, Kombinationsleistungen zu beantragen.
Die Höhe des Pflegegelds bei Pflegegrad 2 oder höher
Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad der beantragenden Person. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld. Personen mit Pflegegrad 5 können den höchsten Betrag beziehen. Personen mit Pflegegrad 1 können kein Pflegegeld erhalten.
Wussten Sie schon? Pflegewächter setzt sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige ein und sorgt dafür, dass sie das Geld bekommen, das ihnen zusteht.
Tipp
Auch Personen mit Pflegegrad 1 können Unterstützung erhalten, allerdings in Form von Betreuungs- und Entlastungsleistungen und nicht als Pflegegeld.
Pflegegeld 2024 und 2025 im Vergleich
Zum 01. Januar 2025 erhöht sich das Pflegegeld pro Pflegegrad um 4,5 Prozent. In dieser Tabelle sehen Sie die genauen Werte:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 799 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Die Erhöhung bewirkt, dass beispielsweise Menschen mit den Pflegegraden 2 und 3 bis zu 15 beziehungsweise 26 Euro pro Monat mehr Pflegegeld ausbezahlt bekommen können. Personen mit den Pflegegraden 4 oder 5 können monatlich bis zu 34 oder sogar 43 Euro mehr erhalten.
Erhalten Sie wirklich das Pflegegeld, das Ihnen zusteht? Die Höhe Ihres Pflegegelds hängt unmittelbar vom festgestellten Pflegegrad ab. Wird dieser zu niedrig eingestuft, entgehen Ihnen monatlich bares Geld – auch nach der Erhöhung ab 2025.
Lassen Sie Ihren Pflegegrad von Experten prüfen und finden Sie heraus, ob Ihnen ein höherer Pflegegrad und damit mehr Pflegegeld zusteht.
Bekommen Sie wirklich das Pflegegeld, das Ihnen zusteht?
Wer zu niedrig eingestuft ist, verliert jeden Monat Geld. Lassen Sie Ihren Pflegegrad unabhängig prüfen – und erfahren Sie, ob Ihnen mehr zusteht.
Pflegegrad prüfen lassenKombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Die Berechnung der Kombinationsleistung hängt von den jeweiligen Pflegegraden und den zugehörigen Beträgen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab.
Hinweis: Auch der Betrag der Pflegesachleistung steigt zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent.
| Pflegegrad | Pflegegeld (2025) | Pflegesachleistungen (2025) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 795 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.496 € |
| Pflegegrad 4 | 799 € | 1.858 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Den prozentualen Anteil, den Pflegebedürftige nicht von ihrem Pflegesachleistungsbudget nutzen, erhalten sie vom Pflegegeld. Werden 30 Prozent der Pflegesachleistungen nicht genutzt, erhalten Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen beziehen, 30 Prozent vom Pflegegeld, das ihnen basierend auf ihrem Pflegegrad zusteht.
Beispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4
Wenn Sie die Pflegesachleistungen im Pflegegrad 4 mit einem Betrag von 1.858 € nicht vollständig ausschöpfen und beispielsweise nur 70 % davon nutzen, müssen Sie auf die restlichen 30 % nicht verzichten. Diese können Sie sich anteilig vom Pflegegeld auszahlen lassen – in diesem Fall wären das 30 % des Pflegegeldbetrags von 799 €, also 239,70 €. Der Anteil, den Sie an Pflegesachleistungen beanspruchen, wird entsprechend vom Pflegegeld abgezogen.
Pflegegeld für Angehörige
Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle in der häuslichen Pflege. Personen, die Pflegegeld beziehen, können das Pflegegeld daher ganz oder anteilig an ihre Pflegeperson weitergeben.
Wichtig zu wissen:
- Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen und wird auch nicht auf die Rente angerechnet.
- Es hat keine Auswirkungen auf andere Sozialleistungen wie das Bürgergeld.
- Pflegende Angehörige können das erhaltene Pflegegeld in der Regel steuerfrei behalten.
Beispiel: Karl pflegt seinen Vater Peter
Karl, 45 Jahre alt, lebt zusammen mit seinem Vater Peter, der 80 Jahre alt ist und aufgrund einer fortschreitenden Demenzerkrankung in den letzten Jahren immer mehr Unterstützung benötigt. Peter hat Pflegegrad 4, da er täglich Betreuung und Unterstützung braucht, um sich zurechtzufinden und um seine Sicherheit zu gewährleisten. Karl hat seine Arbeitszeit im Job auf Teilzeit reduziert, um sich intensiver um seinen Vater kümmern zu können.
Peter zahlt die Hälfte seines Pflegegelds an Karl. Die andere Hälfte verwendet Karl für die Anschaffung von Hilfsmitteln oder die Fahrtkosten für Arztbesuche. Für Karl ist das Pflegegeld eine wertvolle Hilfe, da es die finanzielle Belastung mindert, die durch seine Teilzeitarbeit entsteht.
Pflegegeld versteuern
Das Pflegegeld ist für Pflegebedürftige grundsätzlich steuerfrei, da es als Sozialleistung anerkannt ist. Für Pflegepersonen, die mit der/dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind, ist es ebenfalls steuerfrei. Auch Pflegepersonen, die mit der Person, die die Pflegeleistungen erhält, befreundet sind, zahlen in der Regel keine Steuer, wenn sie als Dank für ihre Arbeit Pflegegeld erhalten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr freundschaftliches Verhältnis zum Pflegebedürftigen ausreicht, informieren Sie sich zum Beispiel bei einem Steuerberater.
Beispiel: Anna und ihre Freundin Edda
Anna, 78 Jahre alt, lebt nach einem Schlaganfall vor zwei Jahren weiterhin in ihrem eigenen Haus. Ihr Mann und ihre erwachsene Tochter unterstützen sie wo sie nur können. Annas Freundin Edda hilft ebenfalls mit und kümmert sich um Einkäufe und das Kochen. Dank Edda wird die ganze Familie etwas entlastet. Anna zahlt ihr dafür monatlich einen Teil ihres Pflegegelds aus. Da Edda eine langjährige Freundin von Anna ist, muss sie auf das erhaltene Geld keine Steuern zahlen. Dies hatte sie sich im Vorfeld von einer Steuerberaterin bestätigen lassen.
Viele Familien nutzen neben Hilfsmitteln auch Zuschüsse der Pflegekasse, um das Bad sicherer zu machen – zum Beispiel durch eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe. Wie Sie sich ein barrierefreies Bad mit Zuschuss sichern können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Pflegegeld bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
Je nachdem, wie die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, ändert sich die Höhe des ausgezahlten Pflegegelds:
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Stundenweise Verhinderungspflege: Das Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt.
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Tage- oder wochenweise Verhinderungspflege: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich. Es wird für bis zu sechs Wochen nur zu 50 Prozent des bisher bezogenen Betrags ausgezahlt.
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Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen ebenfalls nur 50 Prozent des zuvor bezogenen Pflegegelds.
In allen Fällen gilt: Am ersten und letzten Tag des jeweiligen Zeitraums bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten.
Pflegegeld beantragen
Um Pflegegeld zu erhalten, wird zunächst ein Pflegegrad benötigt. Ist dieser noch nicht vorhanden, beantragen Sie diesen zum Beispiel ganz einfach über unseren Service:
Noch keinen Pflegegrad?
Lassen Sie prüfen, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht – und starten Sie Ihren Antrag einfach und schnell über unseren Service.
Pflegegrad prüfen lassenAnmerkung
Wird die Leistung bewilligt, beginnt die Zahlung der Pflegekasse in der Regel zu Beginn des folgenden Monats. Sie erhalten das Pflegegeld außerdem rückwirkend bis zum Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, ausgezahlt.
Zusammenfassung: Das Wichtigste zum Pflegegeld in Deutschland
Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegegeld.
- Das Geld ist zumeist steuerfrei und kann frei für die Pflege eingesetzt werden.
- Pflegende Angehörige können das Pflegegeld ganz oder anteilig erhalten.
- Ab 01.01.2025 steigt das Pflegegeld um 4,5 Prozent.
- Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen als Kombinationsleistung bezogen werden.
Häufig gestellte Fragen
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Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.
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