Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernOb und wie viel Pflegegeld Sie erhalten können, hängt von Ihrem Pflegegrad und der Pflegesituation ab. Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 erhalten haben, in häuslicher Umgebung keine Pflegesachleistungen oder nur Kombinationsleistungen beziehen, könnten Ihnen 2025 zwischen 347 (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) Pflegegeld im Monat zustehen.
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