Wie können wir Ihnen helfen?
Wie hoch ist der Stundenlohn bei Verhinderungspflege?
Wenn eine private Person – etwa ein Familienmitglied, Freund oder Nachbar – vorübergehend die Pflege übernimmt, können Pflegebedürftige ihr für diese Unterstützung einen Stundenlohn zahlen. Die Pflegekasse erstattet diese Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege.
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Gibt es feste Vorgaben für den Stundenlohn?
Einen festen gesetzlichen Stundenlohn gibt es nicht. Pflegebedürftige können die Höhe frei vereinbaren, solange der Betrag angemessen und im Rahmen des Pflegebudgets bleibt (§ 29 SGB XI – Wirtschaftlichkeitsgebot).
In der Praxis hat sich eine Spanne von 5 bis 25 Euro pro Stunde bewährt.
Der genaue Betrag hängt davon ab, wie aufwändig die Pflege ist und zu welchen Zeiten sie stattfindet.
Beispiele:
- einfache Unterstützung im Haushalt oder Einkaufen → etwa 8–12 € pro Stunde
- Hilfe bei Körperpflege, Mobilität oder nächtlicher Betreuung → 15–25 € pro Stunde
Worauf Sie bei der Vereinbarung achten sollten
Damit die Pflegekasse die Kosten erstattet, sollte der Stundenlohn nachvollziehbar und realistisch sein. Berücksichtigen Sie:
- den Pflegeaufwand (körperlich, zeitlich, emotional)
- die Qualifikation der Ersatzpflegeperson
- die Tageszeit oder Dauer der Pflege (Tag / Nacht, regelmäßig / einmalig)
- mögliche Fahrtkosten oder Verdienstausfälle, die gesondert erstattet werden können
Tipp: Halten Sie den vereinbarten Stundenlohn und die geleisteten Stunden immer schriftlich fest – z. B. in einem Formular Ihrer Pflegekasse.
Unterschiede zwischen Angehörigen und anderen Pflegepersonen
Wenn nahe Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern oder Personen im selben Haushalt) die Pflege übernehmen, gelten besondere Regeln:
- Das gezahlte Verhinderungspflegegeld darf den normalerweise erhaltenen Betrag des Pflegegelds für die gleiche Zeitspanne nicht überschreiten.
- Eine Aufstockung auf maximal 1.685 Euro ist bei notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen einer Ersatzpflegeperson – etwa Kosten für Fahrten oder Verdienstausfall – möglich.
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Wenn dagegen Freunde, Nachbarn oder entfernte Verwandte einspringen, können Sie das volle Budget der Verhinderungspflege nutzen.
Stundenweise vs. tageweise Verhinderungspflege
- Stundenweise Pflege (< 8 Stunden/Tag): Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, und Sie können den Stundenlohn flexibel gestalten.
- Tageweise Pflege (≥ 8 Stunden/Tag): Das Pflegegeld wird für diesen Zeitraum halbiert, aber die Ersatzpflege kann bezahlt werden.
Fazit
Den Stundenlohn bei der Verhinderungspflege bestimmen Sie selbst.
Er sollte fair, nachvollziehbar und dem Aufwand angepasst sein. Üblich sind 5 bis 25 Euro pro Stunde, in Einzelfällen auch mehr.
Wichtig ist, dass Sie die erbrachten Stunden und Zahlungen schriftlich dokumentieren, damit die Pflegekasse Ihre Abrechnung akzeptiert.