Eilt: Bundesregierung beschließt Pflegereform! Schnell noch vor 01.01.2027 Pflegegrad sichern.

Pflegeleistungen3. November 2026

Entlastungsbudget 2027: Gibt es bald kein Pflegegeld mehr?

Ab 2027 heißt das Pflegegeld Entlastungsbudget. Der Betrag steigt leicht, aber aus demselben Topf zahlst du künftig auch Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege. Was das für dich heißt.

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Florian Specht

Rechtsanwalt | Pflegewächter

Mit der Pflegereform 2027 verschwindet ein Begriff, den fast jede pflegende Familie kennt: Das Pflegegeld heißt ab dem 1. Januar 2027 Entlastungsbudget. Gibt es also bald kein Pflegegeld mehr? Das Geld bleibt, aber es muss künftig deutlich mehr abdecken. In unserem Video erklären wir, was hinter der Umbenennung steckt. Hier liest du alles noch einmal ausführlich, mit den aktuellen Beträgen.

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Das Wichtigste in 1 Minute

  • Neuer Name: Ab 2027 heißt das Pflegegeld Entlastungsbudget. Du bekommst es weiterhin, wenn du zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wirst.
  • Etwas mehr Geld: Pflegegrad 2 bekommt 380 € statt 347 €, Pflegegrad 5 bekommt 1.080 € statt 990 € im Monat.
  • Mehr muss davon bezahlt werden: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (heute 42 € extra) und die Ersatzpflege durch Angehörige oder Bekannte laufen künftig über dasselbe Budget.
  • Pflegegrad 1 verliert: Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und die Pflegehilfsmittel fallen weg.
  • Unterm Strich: Bei Pflegegrad 2 und 3 bleibt oft weniger frei verfügbar als heute.
  • Bis 31.12.2026 gilt das heutige Recht: Wer jetzt beantragt oder seine Einstufung prüfen lässt, wird noch nach den heutigen Regeln begutachtet.

Hinweis zum Video

Das Video ist vom 9. September 2026 und nennt die Beträge aus dem ersten Entwurf (zum Beispiel 386 € bei Pflegegrad 2). Das Bundeskabinett hat die Pflegereform am 30. September 2026 beschlossen, mit leicht geänderten Beträgen. In diesem Artikel findest du den aktuellen Stand.

Pflegereform-Rechner

Was kostet dich die Pflegereform 2027?

Warum wird das Pflegegeld überhaupt umbenannt?

Politik benennt Leistungen selten zufällig um. Ein neuer Name soll etwas transportieren: mehr Flexibilität, mehr Eigenverantwortung, weniger das Gefühl, Bittsteller zu sein. Das kennst du vielleicht vom Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld. Auch dort hieß es: neuer Name, weniger Stigma. Und auch dort änderte sich mehr als nur der Name.

Beim Pflegegeld ist es ähnlich. „Entlastungsbudget" klingt nach mehr Spielraum. Die Bundesregierung begründet die Änderung mit weniger Bürokratie: ein Budget statt vieler einzelner Leistungen und Anträge. Das ist nicht per se falsch. Entscheidend ist aber eine andere Frage: Was landet am Ende auf deinem Konto, und was musst du künftig alles davon bezahlen?

Mit dem Pflegegeld fällt übrigens auch die bisherige Ordnung der Leistungen weg. Aus heute vielen Einzelleistungen werden ab 2027 vier Budgets:

HeuteAb 2027Betrag ab 2027
PflegegeldEntlastungsbudget380 € bis 1.080 € im Monat
PflegesachleistungSachleistungsbudget890 € bis 2.530 € im Monat
Entlastungsbetrag (131 €)Sozialraumbudget175 € im Monat (unter 25 Jahren: 300 €), nur ab Pflegegrad 2
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €)Überbrückungsbudgetbis zu 2.285 € im Jahr, nur für professionelle Ersatzpflege

Das neue Entlastungsbudget: die Beträge 2027

Auf den ersten Blick ist das Entlastungsbudget ein Plus. In jedem Pflegegrad steigt der Betrag gegenüber dem heutigen Pflegegeld:

PflegegradPflegegeld 2026Entlastungsbudget 2027Unterschied im Monat
Pflegegrad 2347 €380 €+33 €
Pflegegrad 3599 €630 €+31 €
Pflegegrad 4800 €890 €+90 €
Pflegegrad 5990 €1.080 €+90 €

Der Haken: Aus diesem einen Budget bezahlst du ab 2027 auch Leistungen, die du heute zusätzlich zum Pflegegeld bekommst.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen: Für diese Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse heute bis zu 42 € im Monat extra. Ab 2027 fällt diese Pauschale als eigene Leistung weg. Die Hilfsmittel brauchst du trotzdem, also gehen sie vom Entlastungsbudget ab.

Rechnest du die 42 € heraus, sieht der Vergleich so aus:

PflegegradHeute frei verfügbar2027 nach Abzug von 42 € HilfsmittelnUnterschied im Monat
Pflegegrad 2347 €338 €−9 €
Pflegegrad 3599 €588 €−11 €
Pflegegrad 4800 €848 €+48 €
Pflegegrad 5990 €1.038 €+48 €

Bei Pflegegrad 2 und 3, also bei den meisten Pflegebedürftigen zu Hause, ist die Erhöhung damit mehr als aufgebraucht.

Ersatzpflege durch Angehörige und Bekannte

Noch stärker wirkt die zweite Änderung. Heute kannst du über die Verhinderungspflege bis zu 3.539 € im Jahr abrufen, wenn du als pflegende Person ausfällst, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder eines Termins. Das Geld kommt zusätzlich zum Pflegegeld, und auch Angehörige, Nachbarn oder Freunde dürfen einspringen.

Ab 2027 gibt es dafür das Überbrückungsbudget mit bis zu 2.285 € im Jahr. Es zahlt aber nur noch professionelle Ersatzpflege, also einen Pflegedienst, eine Kurzzeitpflege oder einen Notdienst. Springt deine Schwester oder die Nachbarin ein, musst du das aus dem Entlastungsbudget bezahlen. Also aus genau dem Topf, der das Pflegegeld ersetzt.

Verhinderungspflege 2026 noch nutzen

Das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € gilt für 2026 noch in voller Höhe. Es verfällt am 31. Dezember. Wenn du eine Auszeit oder Vertretung brauchst, plane sie noch in diesem Jahr.

Pflegegrad 1: Hier wird wirklich gekürzt

Bei Pflegegrad 1 gibt es heute kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr, und die Pflegehilfsmittel. Beides fällt ab 2027 weg. Das neue Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Stattdessen ist ab 2028 eine Pflegebegleitung geplant, also Beratung statt Geld.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist das keine Umbenennung, sondern der Wegfall eines Anspruchs. Genau hier hat der neue Name „Entlastung" am wenigsten mit dem zu tun, was tatsächlich ankommt.

Was Sozialverbände an der Reform kritisieren

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf kritisiert, dass die Reform zwar einzelne sinnvolle Maßnahmen enthält, aber keine echte Struktur- und Finanzierungsreform ist. Besonders wichtig ist seine Warnung vor versteckten Rationierungseffekten: Sie zeigen sich erst, wenn man mehrere Maßnahmen zusammen betrachtet.

Ein Beispiel: Die neuen Budgets kommen zusammen mit einer strengeren Begutachtung. Ab 2027 brauchst du für Pflegegrad 1 bis 3 mehr Punkte als heute. Selbst wenn dein Budget auf dem Papier höher ausfällt, wird es also schwerer, überhaupt in einen höheren Pflegegrad zu kommen. Zwei Stellschrauben, die sich gegenseitig verstärken.

Was ändert sich für bestehende Pflegegrade?

Wer heute schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Die strengeren Punktgrenzen gelten für Anträge und Höherstufungen ab 2027. Deshalb lohnt es sich, eine Höherstufung noch 2026 zu beantragen, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat.

Wie geht es weiter mit der Pflegereform?

Das Bundeskabinett hat die Pflegereform, das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), am 30. September 2026 beschlossen. Gegenüber dem ersten Entwurf gab es nur wenige Änderungen. So wurde die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zurückgenommen. Die Reform gilt ab dem 1. Januar 2027, weitere Stufen wie die Pflegebegleitung folgen 2028 und 2029.

Für dich heißt das: Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die heutigen Beträge und Regeln unverändert. Einen Überblick über alle Änderungen findest du in unserem Artikel Pflegereform 2027: Was das PNOG für dich bedeutet.

Neu seit dem Video: die Pflegestrukturkommission

Das PNOG ist nicht der letzte Schritt. Am 14. Oktober 2026, also nach Erscheinen unseres Videos, hat das Bundeskabinett die Pflegestrukturkommission eingesetzt. Sie soll Vorschläge für eine tiefergehende Reform der Pflegeversicherung erarbeiten. Dazu gehören:

  • wie die Pflegeversicherung dauerhaft finanziert werden kann,
  • wie die Versorgung besser und effizienter werden kann,
  • wie Prävention, Reha und Pflege besser zusammenarbeiten.

Erste Vorschläge soll die Kommission Ende Januar 2027 vorlegen. Auf dieser Grundlage plant die Bundesregierung eine weitere Strukturreform, die zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Was genau sie bringt, ist noch offen. Für die Leistungen ab dem 1. Januar 2027 ändert die Kommission nichts.

Was das Entlastungsbudget für dich bedeutet

Lass dich vom neuen Namen nicht blenden. Schau auf die Zahlen und darauf, was aus welchem Topf bezahlt werden muss. Vier Punkte solltest du mitnehmen:

  1. Der Name ändert sich, die Struktur auch. Aus vielen Einzelleistungen werden wenige Budgets, und manche Leistungen gehen dabei unter.
  2. Mehr Geld heißt nicht mehr Entlastung. Pflegehilfsmittel und private Ersatzpflege zahlst du ab 2027 aus dem Entlastungsbudget.
  3. Pflegegrad 1 verliert am meisten. 131 € Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel fallen ersatzlos weg.
  4. Der richtige Pflegegrad wird noch wichtiger. Jeder Pflegegrad mehr bringt ein höheres Budget, und ab 2027 ist der Weg dorthin schwerer.

Das kannst du noch 2026 tun

Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen. Anträge, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, werden nach den heutigen Punktgrenzen geprüft. Auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet.
Einstufung prüfen. Passt dein Pflegegrad nicht mehr zum Alltag, ist jetzt der beste Zeitpunkt für eine Prüfung. Gegen einen frischen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Budgets für 2026 ausschöpfen. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 €) und den Entlastungsbetrag kannst du für 2026 noch voll nutzen.

Pflegegrad noch nach heutigem Recht sichern

Wir prüfen kostenlos, ob dein Pflegegrad zu deinem Pflegebedarf passt. Bei Bedarf vermitteln wir dir einen unabhängigen Partneranwalt, der den Antrag oder Widerspruch in deinem Auftrag stellt.

Pflegegrad prüfen lassen

Mehr zu den Kürzungen und wer am stärksten betroffen ist, liest du in unserem Artikel Pflegereform: Wer verliert durch den Gesetzentwurf? Alle Beiträge zu Geld- und Sachleistungen findest du unter Pflegeleistungen.

FAQ: Entlastungsbudget und Pflegegeld 2027

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026; Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Referentenentwurf des PNOG.

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Über den Autor

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Florian Specht

Rechtsanwalt | Pflegewächter

Florian Specht ist Rechtsanwalt und begleitet Familien bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und Widerspruchsverfahren. Er erklärt rechtliche Themen praxisnah und mit Blick auf den Pflegealltag.

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