Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027
Das Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget, die Pflegesachleistungen werden zu Sachleistungsbudget, der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget. Personen mit Pflegegrad 1 verlieren ihren Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die unten genannten Beträge und Bezeichnungen gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.
Pflegegrad vor der Reform sichernDie Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen nennt sich Kombinationsleistung. Sie ermöglicht es, dass nicht genutzte Sachleistungen dennoch nicht verloren gehen, sondern anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden können.