Seit dem 1. Januar 2024 können Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage) nicht mehr nur einmalig, sondern jährlich in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr dazu: Pflegezeit: Sich für die Pflege von Angehörigen freistellen lassen