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Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person nur dann, wenn sie mindestens den Pflegegrad 2 erhalten hat und eine private Bezugsperson sich um die Pflege kümmert.

Kombinationsleistungen ermöglichen die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

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