Das Wichtigste kurz zusammengefasst
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Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten.
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Sie kann stunden- oder tageweise genutzt werden.
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Mit dem Budget der Verhinderungspflege, können Versicherte ihre Pflege durch eine Ersatzpflegeperson, trotz Abwesenheit der Pflegeperson, sicherstellen.
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Das Budget kann mit Budget aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Hauptpflegepersonen ermöglicht, eine Pause von der intensiven Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu nehmen. Diese Form der Ersatzpflege kommt zum Einsatz, wenn die regulär pflegende Person aufgrund von Erholungsbedarf, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht pflegen kann.
Die Leistung kann bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der maximale Leistungsbetrag beläuft sich dabei auf bis zu 3.539 Euro pro Jahr.
Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch eine notwendige psychische und physische Erholungsphase für pflegende Angehörige. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Pflegesystems, da sie die häusliche Pflege stärkt und die Qualität der Betreuung langfristig sichert.
Die Verhinderungspflege kann sowohl im häuslichen Umfeld erfolgen. Dabei ist die Wahl der Ersatzpflegeperson flexibel gestaltet, sodass Angehörige, Freunde oder professionelle Dienste eingesetzt werden können.
Hinweis
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die maximal 25 Jahre alt sind, haben seit Januar 2024 Anspruch auf bis zu acht Wochen Verhinderungspflege.
Voraussetzung für die Ersatzpflege und wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Damit Verhinderungspflege beantragt werden kann, muss die/der Pflegebedürftige bereits mindestens sechs Monate lang von der Pflegeperson, die die Verhinderungspflege nutzen möchte, zu Hause oder in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein.
Eine weitere Voraussetzung ist der Pflegegrad: Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben, können die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf diese Form der Ersatzpflege. Verhinderungspflege muss nachgewiesen werden können. Wenn Sie unsicher sind, welcher Pflegegrad bei Ihnen zutrifft oder ob Ihre Einstufung korrekt ist, können Sie Ihre Situation im Experten-Service prüfen lassen.
Anmerkung
Die Mindestdauer von sechs Monaten häuslicher Pflege bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt ab Juli 2025. Außerdem gilt ab dem 01.07.2025 ein Gesamtleistungsbetrag von 3.539 Euro gemeinsam für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz finden Sie hier.
Hinweis
Ab Juli 2025 gelten neue Regeln – Leistungen aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zusammengefasst.
Wer kann Verhinderungspflege leisten?
Die Pflege im Verhinderungsfall kann grundsätzlich von jeder Person übernommen werden. Dies öffnet die Tür für eine breite Palette von Möglichkeiten, unter anderem:
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Professionelle Pflegedienste: Diese können ambulante Pflegedienste sein, die speziell für die temporäre Übernahme der Pflege engagiert werden.
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Angehörige dritten Grades, Freunde und Bekannte: Personen aus dem sozialen Umfeld der Pflegebedürftigen, die nicht im selben Haushalt leben und nicht bis zum zweiten Grad verwandt sind, können ebenfalls die Verhinderungspflege leisten.
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Angehörige, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder im selben Haushalt leben: Diese Personen können die Pflege auch übernehmen, erhalten allerdings Leistungen der Verhinderungspflege maximal in der Höhe des 1,5-fachen Satz des Pflegegelds.

Welche Höhe der Leistung übernimmt die Pflegekasse?
Die Höhe der Leistung, die die Pflegekasse für die Verhinderungspflege zahlt, beträgt für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 3.539 Euro pro Jahr. Diese Leistung übernimmt die Pflegekasse. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert. Sind Sie bei der AOK krankenversichert, ist Ihre Pflegekasse somit ebenfalls die AOK.
Übernehmen nahe Verwandte oder Personen, die im selben Haushalt mit der/dem Pflegebedürftigen leben, die Ersatzpflege, darf das gezahlte Verhinderungspflegegeld den normalerweise erhaltenen Betrag des Pflegegelds für die gleiche Zeitspanne nicht überschreiten.
Notwendige und nachweisbare Aufwendungen einer Ersatzpflegeperson – etwa Kosten für Fahrten oder Verdienstausfall – ermöglichen jedoch eine Aufstockung auf maximal 1.685 Euro.
Beispiel
Sie pflegen Ihren Vater mit Pflegegrad 3. Da Sie für sechs Wochen in den Urlaub fahren, übernimmt Ihre Schwester und somit eine nah verwandte Person von Ihrem Vater, als Ersatzpflegeperson die Pflege. Ihr steht deshalb maximal 859,50 Euro, der 1,5-fache Satz des Pflegegelds, für die Pflege zu (bei Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen maximal 573 Euro Pflegegeld/Monat zu).
Antrag auf Verhinderungspflege: Schritt-für-Schritt erklärt
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse der/des Pflegebedürftigen gestellt. Bei den meisten Kassen gibt es dafür ein Formular im Internet. Im Antrag wird angegeben, welche Pflegeperson ausfällt und wer – wenn bereits bekannt – die Ersatzpflege übernehmen soll. Außerdem muss die geplante Dauer eingetragen werden.
Zusätzlich sollten folgende Informationen vorhanden sein: Name der Pflegeperson, Zeitraum der Abwesenheit und die vorgesehene Ersatzpflegeperson.
Hinweis
Die Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden (spätestens bis zum Ende des Folgejahres) – mehr dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
Checkliste Antrag auf Verhinderungspflege
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Zeitraum angeben
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Pflegekasse kontaktieren
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Antrag ausfüllen (online oder schriftlich)
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Ersatzpflegeperson benennen
Antrag zu kompliziert? Wir helfen Ihnen.
Viele Familien verlieren Geld, weil der Antrag unvollständig ist oder wichtige Nachweise fehlen. Lassen Sie Ihre Unterlagen in 5 Minuten prüfen – damit Ihr Antrag beim ersten Mal durchgeht.
Antrag jetzt prüfen lassenKombinationsmöglichkeit von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist nicht nur möglich, sondern auch eine strategisch sinnvolle Entscheidung, um die zur Verfügung stehenden Leistungen optimal einzusetzen. Diese Flexibilität im Pflegesystem erlaubt es, beide Budgets so zu nutzen, dass die Betreuung von Pflegebedürftigen auch dann gesichert bleibt, wenn die Hauptpflegeperson krank ist oder aus anderen Gründen verhindert ist.
Was bedeutet Kurzzeitpflege? Die Kurzzeitpflege ist eine weitere zentrale Leistung der Pflegeversicherung. Sie ermöglicht es, pflegebedürftige Personen temporär in einer Einrichtung unterzubringen – etwa wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
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Anspruch unabhängig von der Verhinderungspflege
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Leistungsrahmen: bis zu 1.854 Euro pro Kalenderjahr
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Zeitraum: maximal acht Wochen
Besonders wichtig wird die Kombination, wenn das Budget der Verhinderungspflege bereits ausgeschöpft ist, aber weiterhin Ersatzpflege benötigt wird. In diesem Fall können nicht genutzte Beträge aus der Kurzzeitpflege übertragen werden. Dadurch erhöht sich der maximale Betrag der Verhinderungspflege um 843 Euro auf bis zu 3.539 Euro pro Jahr.
Diese Möglichkeit wirkt für viele so, als könnten sie sich die Verhinderungspflege auszahlen lassen – tatsächlich handelt es sich um eine flexible Verschiebung der Beträge zwischen den beiden Leistungen.
Tipp
Die Kombination funktioniert auch andersherum. Nicht genutzte Leistungen der Verhinderungspflege können die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 Euro aufstocken.
Bleibt das Pflegegeld während der Verhinderungspflege erhalten?
Während der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege stellt sich oft die Frage nach dem Verbleib des Pflegegeldes, das eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Pflegebedürftigen darstellt.
Das Pflegegeld, welches direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, um die häusliche Pflege zu unterstützen, wird auch während der Verhinderungspflege weitergeführt – allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Während der Ersatzpflege werden 50 Prozent des bisher bezogenen Pflegegelds weitergezahlt. Das bedeutet: Wenn beispielsweise Kombinationsleistungen bezogen werden, also nur ein Anteil des möglichen Pflegegelds ausgezahlt wird, wird die Hälfte von diesem Betrag während der Verhinderungspflege weitergezahlt. Das Pflegegeld wird für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege voll ausgezahlt.
Beispiel
Sie haben Pflegegrad 3 und bezogen vor der Verhinderungspflege monatlich 599 € Pflegegeld. Nun ist Ihre Pflegeperson für 17 Tage verhindert und Sie beziehen Verhinderungspflege.
Da für den ersten und den letzten Tag das volle Pflegegeld gezahlt wird, erhalten Sie für 15 Tage die Hälfte Ihres bisherigen Pflegegelds. Insgesamt erhalten Sie für die beiden vollen Tage 39,92 € (599 € / 30 Tage = 19,96 €/Tag * 2 = 39,92 €) und für die anderen 15 Tage 149,75 € (599 € / 2 = 299,50 € * 15/30 = 149,75 €), somit zusammen 189,67 €.
Nach Beendigung der Verhinderungspflege erhalten Sie das Pflegegeld wieder in selber Höhe wie vor der Inanspruchnahme der Ersatzpflege.
Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Antrag und Kostennachweise spätestens bis zum Ende des auf die Ersatzpflege folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Stundenweise Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann nicht nur tage- bzw. wochenweise in Anspruch genommen werden, sondern auch stundenweise. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität für pflegende Angehörige und trägt den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen Rechnung. Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden abwesend, wird die Ersatzpflege nicht als voller Tag gewertet.
Was bedeutet das in der Praxis?
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Das Pflegegeld wird in diesem Fall ungekürzt weitergezahlt.
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Es wird kein Tag von der Verhinderungspflegezeit (insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr) abgezogen.
Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, weil sie es ermöglicht, die Pflege gezielt dann zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn es am dringendsten benötigt wird – ohne den Anspruch auf die volle Ersatzpflege zu verbrauchen.
Schöpfen Sie Ihr Budget von 3.539 Euro voll aus?
Die stundenweise Verhinderungspflege ist flexibel – aber viele Familien nutzen sie nicht optimal. Prüfen Sie in 5 Minuten, ob Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Jetzt prüfen lassenTypische Einsatzmöglichkeiten: Die stundenweise Verhinderungspflege kann genutzt werden:
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für Arzttermine oder Erledigungen,
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für kurzfristige Entlastung im Alltag,
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oder einfach, damit sich die Hauptpflegeperson eine kurze Auszeit nehmen kann.
Dadurch bleibt der Anspruch für das gesamte Kalenderjahr weitgehend erhalten.
Weitere Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige finden Sie in diesem Artikel.
Die Pflegekasse übernimmt – unter den Voraussetzungen der Verhinderungspflege – die Kosten für die stundenweise Ersatzpflege bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von 3.539 Euro pro Jahr. Dies bietet einen wichtigen finanziellen Spielraum, um entweder professionelle Pflegedienste oder private Ersatzpflegepersonen zu engagieren. Besonders beim Einsatz von Privatpersonen spielt auch der Verhinderungspflege Stundenlohn eine Rolle, da dieser individuell vereinbart wird.
Wichtig: Entscheidend ist nicht, wie lange die Ersatzpflegeperson vor Ort ist, sondern wie lange die Hauptpflegeperson abwesend ist. Diese Unterscheidung ist zentral, wenn Sie die Verhinderungspflege beantragen möchten.

Abrechnung mit Privatpersonen
Für Privatpersonen, welche nicht mit der/dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert oder im selben Haushalt lebend sind, legt die/der Pflegebedürftige eigenständig einen Stundenlohn fest.
Der Stundenlohn sollte realistisch und abhängig von den Anforderungen sein:
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Personen, die spontan oder nachts pflegen, haben in der Regel Anspruch auf einen höheren Stundenlohn.
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Wer tagsüber zu festen Zeiten einspringt, erhält meist weniger.
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Auch der tatsächliche pflegerische Aufwand sollte in die Höhe des Stundenlohns einfließen.
Im April 2022 lag der Durchschnittslohn bei 14,29 € pro Stunde für normale Verhinderungspflege.
Die Abrechnung der Ersatzpflegeperson läuft entweder direkt über die Pflegekasse oder über die/den Pflegebedürftigen.
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Variante 1: Die Kasse zahlt direkt an die Ersatzpflegeperson.
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Variante 2: Die Pflegekasse überweist die Leistungen der Verhinderungspflege auf das Konto der/des Pflegebedürftigen, die/der das Geld dann an die Ersatzpflegeperson weitergibt.
Wichtig ist, dass auch Privatpersonen die Ersatzpflege nachweisen müssen. Dafür stellen die Pflegekassen in der Regel Formulare bereit.
Steuerliche Behandlung
Die Einnahmen von privaten Ersatzpflegepersonen – also Personen, die die Verhinderungspflege nicht gewerblich bzw. mit Erwerbsabsicht durchführen – sowie von Angehörigen sind steuerfrei, sofern sie die Höhe des Pflegegelds der/des Pflegebedürftigen pro Jahr nicht überschreiten.
Beispiel
Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige, die nur Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen beziehen, bis zu 347 € pro Monat. Auf ein Jahr gerechnet darf das Einkommen der Ersatzpflegeperson somit nicht 4.164 € (347 € * 12 Monate) übersteigen, damit es von der Steuer befreit bleibt.
Beispiel stundenweise Verhinderungspflege 2025 & Verhinderungspflege Angehörige Berechnung:
Sie pflegen Ihre Mutter und müssen für einen Tag Verhinderungspflege beantragen, da Sie nicht vor Ort sein können. Während Ihrer Abwesenheit schaut eine Freundin für insgesamt 4 Stunden nach Ihrer Mutter. Nach 7,5 Stunden sind Sie zurück.
Somit kann diese Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet werden. Im Vorfeld haben Sie einen Stundenlohn von 14,29 € vereinbart. Das bedeutet, die Freundin bekommt von Ihrer Mutter oder ihrer Pflegekasse 57,16 € für den Tag.
Wichtig: Die Ersatzpflegeperson muss ihre Arbeit schriftlich nachweisen, denn nur belegte Kosten werden von der Pflegekasse erstattet. (changed – bessere Betonung)
Wären Sie, statt nach 7,5 Stunden, erst nach 8,5 Stunden zurückgekehrt, würde dies als ganzer Tag bei der Verhinderungspflege zählen. Das Pflegegeld für diesen Tag würde halbiert und ein Tag vom vorhandenen sechs Wochen Kontingent abgezogen.
Tageweise Verhinderungspflege
Ab einer Dauer von mehr als 8 Stunden am Tag, wird von Verhinderungspflege gesprochen. Diese kann auch tageweise beansprucht werden. Dafür stehen im Jahr 42 Tage (6 Wochen) zur Verfügung.
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Zusammenfassung
Die Verhinderungspflege, eine Leistung der Pflegeversicherung, ermöglicht Hauptpflegepersonen eine dringend notwendige Pause von der Betreuung. Sie kann bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang von der Pflegeperson zu Hause betreut worden sein und mindestens Pflegegrad 2 aufweisen. Die Pflege im Verhinderungsfall kann grundsätzlich von vielen Personen übernommen werden, einschließlich Angehöriger, Freunden und professionellen Pflegediensten.
Die Höhe der Leistung für Verhinderungspflege beträgt bis zu 3.539 € pro Jahr für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden: Seit dem 1. Januar 2026 müssen Antrag und Kostennachweise spätestens bis zum Ende des auf die Ersatzpflege folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.
Die stundenweise Verhinderungspflege bietet zusätzliche Flexibilität für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht es, die Pflege zeitweise zu ergänzen oder zu ersetzen, ohne das Kontingent von 42 Tagen (sechs Wochen) für das gesamte Kalenderjahr aufzubrauchen. Die Pflegekasse übernimmt auch hier die Kosten bis zum festgelegten Höchstbetrag von 3.539 € im Jahr. Verhinderungspflege muss nicht wochenweise, sondern kann auch tageweise genutzt werden.
Hinweis
Seit Juli 2025 gelten neue Regeln: Die Voraussetzung der sechsmonatigen Vorpflegezeit ist entfallen. Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich seitdem einen gemeinsamen Gesamtleistungsbetrag von 3.539 € pro Jahr.
Weitere Informationen erhalten Sie zu diesem Thema außerdem im SGB XI.
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Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
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