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Plötzlich Pflegebedürftig – und nun? Umgang mit Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit kann unerwartet eintreten. Was Sie wissen müssen, wenn Sie, Ihre Eltern, oder andere Angehörige pflegebedürftig werden und wie Sie richtig vorsorgen, erfahren Sie in diesem Artikel. 


Video. Wie unterstützt Pflegewächter Pflegebedürftige?


Vorsorgedokumente erstellen

Um sich so gut wie mögllich auf die Pflegebedürftigkeit vorzubereiten, sollten Sie sich frühzeitig mit der Erstellung von Vorsorgedokumenten auseinandersetzen. 

Dabei gibt es drei zentrale Vorsorgedokumente, die je nach individueller Situation empfehlenswert sind: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Es ist ratsam, vorausschauend zu planen und solche Dokumente frühzeitig anzufertigen. Dadurch wird sichergestellt, dass im Alter oder bei unerwarteten Pflegesituationen eigene Entscheidungen und Wünsche berücksichtigt werden.

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen oder gegebenenfalls mehrere Menschen, der/die für Sie Entscheidungen treffen darf/dürfen, wenn Sie selbst aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage dazu sind.

Mit einer Patientenverfügung könnnen Sie, im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern oder zu bilden. Dies kann zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit oder schweren Erkrankungen der Fall sein.

Wer niemanden hat, dem er eine Vorsorgevollmacht ausstellen kann, bekommt in einer Notsituation eine gesetzliche Betreuerin oder einen Betreuer vom Staat bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung stellt man für diese staatliche Betreuung und deren Umfang Regeln auf.

Mit Pflegewächter können Sie ohne großen Zeitaufwand juristisch geprüfte Vorsorgedokumente erstellen:


Feststellung der Pflegebedürftigkeit – wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?

Die Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegraden festgestellt. Es gibt die Pflegegrad 1 bis 5. Je pflegebedürftiger ein Mensch ist, desto höher ist der zugeteilte Pflegegrad. Das bedeutet, dass der Pflegegrad nicht erst beantragt werden muss, wenn gar nichts mehr geht. Die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit geschieht häufig schleichend. Sobald Sie merken, dass Sie selbst oder eine Angehörige/ein Angehöriger in ihrem Alltag zunehmend der Hilfe durch Andere bedürfen, sollten Sie einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.

Je früher, desto besser: Pflegeleistungen gibt es erst ab dem Monat, in dem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Dementsprechend ist es sinnvoll, den Antrag auf Pflegeleistungen so früh wie möglich bei der Pflegeversicherung zu stellen, denn je früher Sie den Antrag stellen, desto eher erhalten Sie Geld für die Pflege. Wie lange Sie schon pflegebedürftig waren, spielt in diesem Fall nämlich keine Rolle.


Info: Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert. Das bedeutet, Ihre Pflegekasse trägt den gleichen Namen, wie Ihre Krankenkasse.


Die fünf Pflegegrade – das Wichtigste in Kürze

Mit Beginn des Jahres 2017 wurden in Deutschland die 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Dies ermöglicht eine genauere Erfassung der Pflegesituation und bereits mit weniger Einschränkungen Anspruch auf verschiedene Gelder. Die Pflegegrade 1 bis 5 erfassen die Art und Schwere der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ermöglichen so eine umfassende Einschätzung des Pflegebedarfs. Dabei wird nicht unterschieden, welche Form von Beeinträchtigung vorliegt, also ob diese körperlich, geistig oder psychisch ist. Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, sendet die Pflegeversicherung externe Gutachter, wie beispielsweise den Medizinischen Dienst (MD, ehem. MDK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bei Mitgliedern der gesetzlichen Pflegeversicherung, oder MEDICPROOF für Privatversicherte.

Das Begutachtungsinstrument, das während der Begutachtung angewendet wird, bewertet die Selbstständigkeit der potentiell Pflegebedürftigen anhand eines Punktesystems. Es enthält 60 Fragen, die in die 6 folgenden Module aufgeteilt sind:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Vorliegen von physischen oder psychischen Beeinträchtigungen und Verhaltensweisen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit Krankheit und medizinsicher Versorgung
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte



Die Module sind unterschiedlich stark gewichtet. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach der Begutachtung anhand der zusammengerechneten Punkte. Der zugewiesene Pflegegrad bestimmt die Höhe der Zuschüsse, Leistungen und Unterstützung durch die jeweilige Pflegekasse.  Die Pflegegrade stehen in engem Zusammenhang mit der verbleibenden Selbstständigkeit in Bezug auf Fähigkeiten und Tätigkeiten und sind im Sozialgesetzbuch, SGB XI, festgehalten.


1
2
3
4
5
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
332 € p.M.
Pflegegrad 3
573 € p.M.
Pflegegrad 4
765 € p.M.
Pflegegrad 5
947 € p.M.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
761 € p.M.
Pflegegrad 3
1.432 € p.M.
Pflegegrad 4
1.778 € p.M.
Pflegegrad 5
2.200 € p.M.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
689 € p.M.
Pflegegrad 3
1.298 € p.M.
Pflegegrad 4
1.612 € p.M.
Pflegegrad 5
1.995 € p.M.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
1.612 € p. a.
Pflegegrad 3
1.612 € p. a.
Pflegegrad 4
1.612 € p. a.
Pflegegrad 5
1.612 € p. a.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
1.774 € p. a.
Pflegegrad 3
1.774 € p. a.
Pflegegrad 4
1.774 € p. a.
Pflegegrad 5
1.774 € p. a.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
770 € p.M.
Pflegegrad 3
1.262 € p.M.
Pflegegrad 4
1.775 € p.M.
Pflegegrad 5
2.005 € p.M.

Tabelle 1. Höhe der Maximalbeträge unterschiedlicher Pflegeleistungen. Stand 2024


Während Pflegebdürftigen mit Pflegegrad 1 unter anderem der Entlastungsbetrag zusteht, können Personen ab Pflegegrad 2 unter anderem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, sowie Verhinderungspflege beantragen. Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse bei einem Pflegegrad, erhalten Sie in dem jeweiligen Artikel: 


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Pflegebedürftig? Antragstellung Pflegeleistungen 

Das Vorliegen eines Pflegegrades allein begründet noch keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Nach Beantragung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse beantragt haben, sendet diese Ihnen einen Pflegeantrag zu. Diesen Antrag auf Leistungen füllen ausfüllen und dabei die Pflegeleistungen auswählen, die Sie von der Pflegekasse erhalten wollen.

In dem Antrag an die Pflegekasse müssen, neben persönlichen Angaben, wie den Namen des Versicherten oder dessen Adressdaten, Angaben zu den gewünschten Pflegeleistungen gemacht werden. Diese hängen von dem Pflegegrad ab, aber auch von dem Ort, an dem die Pflege stattfinden soll – im Pflegeheim oder Hause, durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst.

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Pflegende Angehörige

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können einen Teil der häuslichen Pflege übernehmen, zum Beispiel die Unterstützung im Alltag, bei Arztbesuchen oder im Haushalt. Natürlich können sie aber auch die pflegerische Versorgung übernehmen. Um den Anforderungen als pflegende Person gerecht zu werden, nutzen viele Arbeitnehmende die Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Beides ermöglicht eine (teilweise) Freistellung von der Arbeit für einen gewissen Zeitraum, sodass sich Angehörige mehr um die Pflege von z.B. Vater oder Mutter und ihre Verpflichtungen als Pflegeperson, kümmern können. Wichtig, sowohl für die Pflegezeit als auch die Familienpflegezeit ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, nahe Angehörige also pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind (mind. Pflegegrad 1). Eine andere Möglichkeit für pflegende Angehörige ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Unabhängig von der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten zur Meisterung des Alltagslebens (somit unabhängig von der Höhe des Pflegegrads), können Angehörige kostenlose Kurse nutzen und sich so in den verschiedensten Bereichen schulen lassen. So können sie beispielsweise den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen lernen und Tipps zur Bewältigung der Pflege zu Hause erhalten. 


Pflegewiderspruch & Klage vor dem Sozialgericht

Wird der Antrag auf den Pflegegrad oder ein Höherstufungsantrag abgelehnt, haben Versicherte die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzulegen. In der Regel erfolgt dann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter. Anhand des erneuten Gutachtens entscheidet die Pflegeversicherung, die an die Krankenversicherung angegliedert ist, über den Widerspruch. 


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Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, besteht die Möglichkeit eine Klage beim Sozialgericht einzulegen. Genau wie den Widerspruch, können unsere Partneranwälte auch diese für Sie übernehmen, sofern bereits der Widerspruch über Pflegewächter lief. 


Fazit

Das Thema Pflege kann unerwartet in eine Familie “platzen”. Häufig ist es zunächst wichtig zu sehen und zu verstehen, dass pflegebedürftige Angehörige Hilfe benötigen. In welchem Umfang dies ist, hängt vom Grad der Selbstständigkeit ab. Anhand diesen Grads, der mit Hilfe eines Begutachtungsinstrument mit 60 Fragen festgestellt wird, berechnet sich der Pflegegrad. Dieser wiederum legt fest, welche finanzielle Unterstützung pflegebedürftigen Personen von ihrer Pflegeversicherung zusteht. Je nach Pflegegrad gibt es verschiedene Leistungen und unterschiedliche Höhen der finanziellen Unterstützung in diesen Leistungen. 


Mit diesen Services unterstützt Pflegewächter Pflegebedürftige und ihre Angehörige
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Vorsorgedokumente sollten bereits vor einer Pflegebedüftigkeit erstellt sein und klären, was sich die/der Pflegebedürftige im Fall der Fälle wünscht. 

Gesteht die Pflegekasse nicht den gewünschten Pflegegrad zu, besteht die Möglichkeit einen Widerpruch einzulegen. Dabei können unsere Partneranwälte ganz ohne Kostenrisiko rechtlich unterstützen, indem sie den Widerspruch fristgerecht einreichen und die Begründung für Sie übernehmen. 

Sie haben Fragen zu uns oder unseren Services? Dann Schreiben Sie uns gerne per Live Chat oder Kontaktformular. 

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Dieser Artikel beleuchtet, was ein Schlaganfall ist, welche Pflegegrade es gibt und wie man nach einem Schlaganfall den angemessenen Pflegegrad beantragt. 

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