Das Wichtigste kurz zusammengefasst
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Vollstationäre Pflege ist die Betreuung von Menschen vollzeit in einem Pflegeheim.
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Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zur vollstationären Pflege.
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Es gibt verschiedene Kriterien für die Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung. Wichtig sind unter anderem die möglichen Leistungen, die Atmosphäre und die Kosten.
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Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil der Kosten des Pflegeheims nicht selbst begleichen, werden nahe Angehörige oder das Sozialamt zur Zahlung herangezogen.
Was bedeutet vollstationäre Pflege?
Vollstationäre Pflege umfasst die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in einer Pflegeeinrichtung. Hierbei wird die tägliche Pflege durch geschultes Personal sichergestellt. Im Gegensatz zur häuslichen oder teilstationären Pflege wird eine professionelle Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch Pflegekräfte angeboten.
Neben der pflegerischen Versorgung kann in einem Pflegeheim auch medizinische Betreuung und Behandlungspflege stattfinden. Für pflegebedürftige Personen, deren Zustand durch Krankheit oder Alter eine intensive Betreuung erfordert, die durch häusliche und teilstationäre Pflege nicht geleistet werden kann, bietet die vollstationäre Pflege eine wichtige Unterstützung.
Das bietet vollstationäre Pflege – 6 Vorteile im Überblick:
- Rund-um-die-Uhr-Versorgung – Pflegekräfte sind 24/7 für Bewohner da
- Medizinische Hilfe – Behandlungspflege durch geschultes Personal vor Ort
- Sicheres Umfeld – barrierearme Ausstattung und ständige Aufsicht
- Strukturierter Alltag – Tagesplan mit Mahlzeiten, Aktivitäten und Ruhezeiten
- Soziale Teilhabe – Gemeinschaft mit anderen Bewohnern und regelmäßige Beschäftigungsangebote
- Entlastung für Angehörige – professionelle Betreuung nimmt pflegenden Familienmitgliedern die Hauptlast ab
Höhe der Leistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5
Leistungen der vollstationären Pflege können, gemäß SGB XI, Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 – bis zu 805 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3 – bis zu 1.319 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4 – bis zu 1.855 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5 – bis zu 2.096 Euro pro Monat
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Mit dem richtigen Pflegegrad stehen Ihnen deutlich mehr Mittel zu. Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob Ihre Einstufung korrekt ist.
Pflegegrad überprüfen lassenZuschuss in Höhe von 131 Euro ab Pflegegrad 1
Personen, die den 1. Pflegegrad haben, sind nicht grundsätzlich von der Pflege im Heim ausgeschlossen. Sie können den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich z.B. zur Teilfinanzierung der Pflegekosten nutzen.
Bevor ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob sich die Pflege zu Hause durch Anpassungen der Wohnung – zum Beispiel durch ein barrierefreies Bad – erleichtern lässt. Wie Sie sich hierfür Zuschüsse der Pflegekasse sichern können, zeigen wir in unserem Ratgeber zum barrierefreien Bad mit Zuschuss.
Pflegebedürftig: Ab wann ist Pflege in einer Pflegeeinrichtung notwendig?
Pflege in einem Pflegeheim ist besonders dann notwendig, wenn die Pflegebedürftigkeit eines Menschen so hoch ist, dass eine eigenständige Versorgung oder eine Versorgung durch Angehörige oder ambulante Pflege im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist. Nach einem Schlaganfall steigt der Pflegebedarf oft plötzlich stark an – welche Einstufung dabei realistisch ist, erklären wir im Ratgeber „Pflegegrad nach einem Schlaganfall".
Es kann auch sein, dass es keine Pflegeperson für die häusliche Pflege gibt, mögliche Pflegepersonen nicht bereit sind, die Pflege zu übernehmen, oder die pflegebedürftige Person Tendenzen zur Selbst- und Fremdgefährdung zeigt.
Anmerkung
Der Pflegegrad 1 ist für Menschen vorgesehen, die einen geringen Hilfebedarf haben, und daher eher ambulant oder häuslich betreut werden. Ab Pflegegrad 2 wird die vollstationäre Pflege bezuschusst. Je höher der Pflegegrad, desto umfassender sind die Ansprüche an pflegerische und medizinische Leistungen.
Pflegebedingte Anforderungen sind individuell. Aus diesem Grund lässt sich nicht pauschal ein Pflegegrad festlegen, ab dem die vollstationäre Versorgung notwendig wird. Das zeigt sich besonders bei chronischen Erkrankungen wie ME/CFS – welcher Pflegegrad hier infrage kommt, lesen Sie im Beitrag „Pflegegrad bei ME/CFS".
Wie beantragt man vollstationäre Pflege?
Um Mittel aus der vollstationären Pflege zu beantragen, muss zunächst ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit der Person begutachtet, und es erfolgt eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Da die Höhe der Zuschüsse zur vollstationären Pflege direkt vom Pflegegrad abhängt, lohnt es sich, bei Unsicherheit die Einstufung prüfen zu lassen.
Wurde die Pflegebedürftigkeit anerkannt, ein entsprechender Pflegegrad zugeteilt, ein passender Heimplatz gefunden und die Leistung beantragt, kann die Pflege in einer stationären Einrichtung beginnen.
Hat die pflegebedürftige Person bereits einen Pflegegrad zwischen 2 und 5, kann die Leistung einfach beantragt werden, ohne dass erneut ein Gutachten erstellt werden muss. Dafür sollte zunächst ein Platz in einem passenden Pflegeheim gefunden werden, denn die Daten des Heims müssen zumeist im Antrag bei der Pflegekasse angegeben werden.
Wie finde ich das richtige Pflegeheim für stationäre Pflege?
Es ist wichtig, sich frühzeitig über Pflegeeinrichtungen zu informieren, um das geeignete Heim zu finden. In Deutschland gibt es zahlreiche stationäre Pflegeeinrichtungen, die unterschiedliche Leistungen anbieten und sich in Pflegequalität, Ausstattung und Kosten teils stark unterscheiden. Ein guter Ausgangspunkt bei der Suche sind Online-Suchportale wie Heimverzeichnis.de oder Wohnen-im-Alter.de.
Bei der Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung sollte man auf verschiedene Faktoren achten:
- die Qualität der Pflege
- die Ausstattung der Einrichtung
- die Lage
- das Freizeitangebot
- die Kosten
- die Zufriedenheit der Bewohner
Außerdem sollte man darauf achten, ob das gewählte Heim für bestimmte Erkrankungen, wie beispielsweise Demenz, geeignet ist. Welche Pflegegrade bei einer Demenzdiagnose typisch sind, erklären wir im Ratgeber „Diagnose Demenz: Welcher Pflegegrad steht mir zu?".
Besichtigungen vor Ort sind sinnvoll, um die Atmosphäre und die Qualität der Pflege direkt zu erleben. Falls Sie Warnzeichen wahrnehmen, finden Sie hier einen Überblick, woran man Gewalt in der Pflege erkennen kann.
Kosten und Zuschüsse für die Betreuung im Pflegeheim
Die Kosten für eine vollstationäre Pflege variieren je nach Pflegeeinrichtung und sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Sie setzen sich aus vier Bereichen zusammen:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungskosten
- Kosten für Pflege und Betreuung (zum Beispiel: Körperpflege, Wundversorgung, Betreuung durch geschultes Personal und Hilfe beim Essen)
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Ausbildungskosten und den Kosten für Pflege und Betreuung. Der Betrag, der der pflegebedürftigen Person aufgrund Ihres Pflegegrads zusteht, wird von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim überwiesen.
Anmerkung
Wenn ein Teil des monatlichen Betrags für vollstationäre Pflege übrig bleibt, übernimmt die Pflegekasse bis zur Höhe des Pflege-Pauschbetrags auch Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung.
Lebt ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in der vollstationären Pflegeeinrichtung, wird der Pflegeplatz für maximal 42 Tage im Kalenderjahr reserviert. Ein stationärer Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt zählt nicht in die 42 Tage mit rein.
Der Eigenanteil
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen durch den Bewohner oder dessen Familie getragen werden. Außerdem müssen Bewohner den pflegebedingten Eigenanteil, auch einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt, tragen. Dieser ist für alle Bewohner eines Heims gleich, unabhängig von ihrem Pflegegrad.
Zuschuss zum Eigenanteil von Pflege- und Ausbildungskosten
Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige, die in einer Pflegeeinrichtung leben, vom Staat einen Zuschuss zum Eigenanteil von Pflege- und Ausbildungskosten. Der Zuschuss hängt von der Dauer der Pflege in einer Einrichtung ab.
Tabelle: Höhe des Leistungszuschlags zu Pflegeheimkosten (Stand 2024):
| Dauer des Heimaufenthalts | Höhe des Zuschlags |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| 12 – 24 Monate | 30 % |
| 25 – 36 Monate | 50 % |
| mehr als 36 Monate | 75 % |
Anmerkung
Einer Studie aus dem Jahr 2024 zufolge beträgt die durchschnittliche Dauer der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim 25 Monate.
Durchschnittliche Höhe des Eigenanteils
Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil laut VDEK monatlich bei 3.123 Euro. Der Eigenanteil setzt sich dabei aus diesen Kosten zusammen:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: 955 Euro/Monat
- Investitionskosten: 490 Euro/Monat
- EEE: 1.678 Euro/Monat
Die abgebildeten Kosten entsprechen dem Bundesdurchschnitt im Juli 2024. Je nach Heim und Bundesland können sie variieren.
Beispiel: Hans' Unterbringung in einem Pflegeheim
Hans, 82 Jahre alt, Pflegegrad 4, lebte lange Zeit bei seiner Tochter Andrea, die ihn täglich pflegte. Doch mit zunehmenden gesundheitlichen Problemen wie seiner Demenz und einer starken körperlichen Einschränkung wurde die Pflege für Andrea nicht mehr gut leistbar. Nach gründlicher Überlegung entschieden sie gemeinsam, dass ein Umzug in ein Pflegeheim die beste Lösung sei.
Zunächst recherchierte Andrea daher Heime in der näheren Umgebung, schaute sich geeignete an und erhielt schlussendlich einen Platz für ihren Vater in ihrem Wunschheim. Die Pflegekasse beteiligt sich bei Pflegegrad 4 mit monatlich 1.855 Euro an den Pflege- und Ausbildungskosten. Hans' Eigenanteil beläuft sich auf 3.123 Euro pro Monat. Er kann die Heimkosten mit seiner Rente von 2.000 Euro netto und seinen bestehenden Rücklagen bezahlen.
Könnte Hans die Kosten seines Pflegeheims nicht alleine tragen, würden nahe Angehörige oder das Sozialamt zur Kostenübernahme herangezogen. Kinder sind allerdings nur bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse
Trotz finanzieller Unterstützung der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 sind die Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim nicht für alle Menschen stemmbar. Um dennoch die Pflege zu erhalten, die benötigt wird, gibt es verschiedene Leistungen der Sozialhilfe.
Wohngeld
Auch Heimbewohner haben Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Heims, wobei der Höchstbetrag der Mietstufe berücksichtigt wird. Mittels Antragsformular „Wohngeldantrag für Heimbewohner" müssen Sie Ihre persönlichen und vor allem finanziellen Verhältnisse darlegen.
Tipp
In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein können Sie außerdem Pflegewohngeld beantragen. Dies soll bei der Deckung der Investitionskosten helfen. Voraussetzung dafür ist mindestens Pflegegrad 2, Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung und Betreuung in einer anerkannten vollstationären Pflegeeinrichtung.
Hilfe zur Pflege
Kann der Pflegebedürftige (mit mindestens Pflegegrad 1) den Eigenanteil der vollstationären Pflege nicht aus seinen eigenen finanziellen Mitteln zahlen, werden Ehepartner, Eltern und Kinder zur finanziellen Unterstützung herangezogen. Falls die Unterhaltspflichtigen die Kosten nicht tragen können, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden. Auch diese Unterstützung ist einkommens- und vermögensabhängig. Es gibt ein Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 20.000 Euro bei Ehepaaren/Lebenspartnerschaften.
Was benötigt man für den Einzug in eine vollstationäre Einrichtung?
Vor und zum Einzug in das Pflegeheim sind einige Dokumente und Absprachen nötig. Was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie in den folgenden Auflistungen.
Unterlagen
Vor dem Einzug in das Pflegeheim müssen einige Unterlagen beantragt und vorgelegt werden:
- Heimnotwendigkeitsbescheinigung (abhängig vom Heim, wird zumeist bei Pflegegrad 0, 1, 2 & 3 benötigt)
- Pflegegradbescheid inkl. Pflegegradgutachten (liegt meist dem Bescheid bei; falls nicht, bei Pflegekasse anfragen)
- Ärztliches Attest „Frei von ansteckenden Krankheiten" (stellt der Hausarzt aus)
- Personalausweis
- Gesundheitskarte
- Impfausweis
- falls vorhanden: Allergiepass
- falls vorhanden: Befreiungskarte Zuzahlung Medikamente
- falls vorhanden: Betreuungsurkunde
- falls vorhanden: Vorsorgevollmacht
- falls vorhanden: Patientenverfügung
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- falls vorhanden: Medikamentenplan
- bei Antrag auf Sozialhilfeleistung: Rentenbescheide
Bürokratisches & Absprachen
- Heimvertrag schließen
- wenn nötig: Nachsendeauftrag für Post einrichten
- Welche Therapiemöglichkeiten gibt es? Wo soll die pflegebedürftige Person daran teilnehmen?
- Ernährungswünsche und Diätvorgaben besprechen
- Klären, wer im Notfall informiert werden soll
- Gibt es angebotene Freizeitaktivitäten, die der Pflegebedürftige gerne macht?
- wenn nötig: Klären, wer Ansprechperson für benötigte Kleidung etc. ist
Kleidung und persönliche Gegenstände
- ausreichend Kleidung
- Badutensilien
- Medikamente
- persönliche Gegenstände zur Zimmergestaltung
- gegebenenfalls Möbel – im Vorfeld besprechen, wer sich um den Transport kümmert
- bereits existierende Hilfsmittel (zum Beispiel ein Rollator)
Hinweis
Beachten Sie die Kennzeichnungspflicht des Heims: In vielen Heimen müssen alle persönlichen Gegenstände und Kleidung mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet sein.
Fazit: Leistungen der Pflegekasse, Heimauswahl und Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
Die Leistung der vollstationären Pflege bietet eine wichtige Unterstützung für Menschen, die auf eine umfassende Betreuung angewiesen sind. Zur Beantragung der Leistung bei der Pflegekasse benötigen Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2.
Trotz der Unterstützung durch die Pflegeversicherung bleibt ein Eigenanteil, der je nach Einrichtung und Pflegegrad variiert. Sind die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichend, können nahe Angehörige zur Übernahme der Kosten gebeten werden. Können diese ebenfalls die Kosten nicht übernehmen, können Sozialhilfeleistungen beantragt werden.
Stimmt Ihr Pflegegrad wirklich?
Viele Pflegebedürftige werden zu niedrig eingestuft und verlieren monatlich Hunderte Euro an Leistungen. Lassen Sie Ihre Einstufung unverbindlich prüfen.
Pflegegrad prüfen lassenHäufig gestellte Fragen zu vollstationärer Pflege
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Über den Autor
Sina
Pflege-Expertin | Pflegewächter
Sina begleitet Familien bei Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Vorsorge. Sie bereitet komplexe Themen verständlich auf und zeigt, welche Unterstützung im Pflegealltag möglich ist.
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