Pflegeleistungen27. November 2024

Erhöhung der Pflegeleistungen 2025: Was die Pflegereform für Pflegebedürftige bringt

Abhängig vom Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen und Leistungshöhen zu.

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Sina

Pflege-Expertin | Pflegewächter

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Aufgrund der Pflegereform 2023 steigen die Leistungen der Pflegeversicherung auch 2025.
  • Die meisten Beträge von Pflegeleistungen steigen ab 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent.
  • Ab Juli 2025 gibt es eine Änderung bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege, sodass es einen gemeinsamen Betrag gibt.

Pflegeleistungen 2025 im Überblick – Diese Leistungen gibt es und werden ab 01.01.2025 erhöht

Abhängig vom Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen und Leistungshöhen zu.

Während Personen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Zuschuss zu Wohnraumanpassungen haben, haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich Anspruch auf Leistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- oder Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege.

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes von 2023 wurden weitere Erhöhungen der Pflegeleistungen im Jahr 2025 vereinbart. Welche Änderungen nach den Erhöhungen 2025 aktuell gelten und geplant sind, erfahren Sie im Überblick zur Pflege 2026.

Zum 01. Januar werden nun die folgenden Beträge erhöht:

Außerdem erhöht sich der Wohngruppenzuschlag und der Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen.

Eine weitere Änderung gibt es ab 01. Juli 2025 im Bereich der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Hinweis

Die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant. Gerade nach Leistungsänderungen lohnt es sich zu prüfen, ob der eigene Pflegegrad noch passt – lassen Sie Ihren Pflegegrad von Experten prüfen lassen.

Der Entlastungsbetrag ab 2025

Diese Leistung der Pflegeversicherung ist darauf ausgelegt, den Alltag von Pflegebedürftigen sowie ihren pflegenden Angehörigen zu erleichtern. Der Betrag steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und ist an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, sodass er ausschließlich für festgelegte Dienstleistungen und Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann. Er kann zum Beispiel für einen Betreuungsdienst, der stundenweise Betreuung übernimmt, oder für die Abrechnung von Alltagshelfern, die den Einkauf übernehmen, genutzt werden.

Der monatliche Entlastungsbetrag steigt ab Januar 2025 um rund 6 Euro, von 125 Euro auf 131 Euro.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden bei der häuslichen Pflege unterstützen. Diese Produkte können zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sein. Der Betrag, der monatlich für Pflegehilfsmittel verwendet werden kann, steigt, wie viele andere Pflegeleistungen 2025, zum Beginn des nächsten Jahres von bis zu 40 auf bis zu 42 Euro pro Monat.

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Mit dem richtigen Pflegegrad stehen Ihnen deutlich mehr Mittel zu. Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob Ihre Einstufung korrekt ist.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen in der Regel sowohl bauliche Anpassungen als auch den Einbau fest verbauter (technischer) Hilfsmittel, die darauf abzielen, das Wohnen für pflegebedürftige Menschen sicherer und komfortabler zu machen.

Der mögliche Zuschuss steigt von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.

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4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegeld 2025: Höhere Beträge für die häusliche Pflege

Das Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI dient dazu, die notwendige Pflege, Betreuung und Unterstützung im Haushalt eigenständig sicherzustellen. Das Geld kann für die Pflege frei verfügt werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können es beziehen und beispielsweise teilweise an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben.

Das Pflegegeld steigt um 4,5 Prozent.

Pflegegeld 2025 Tabelle

Die folgende Tabelle zeigt die neuen Pflegegeldbeträge im Vergleich zu 2024:

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld p.M.347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen p.M.796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- oder Nachtpflege p.M.721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Verhinderungspflege p.a.1.685 €1.685 €1.685 €1.685 €
Kurzzeitpflege p.a.1.854 €1.854 €1.854 €1.854 €
Vollstationäre Pflege p.M.805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Tabelle: Leistungen nach Pflegegraden ab 2025

Pflegesachleistungen 2025: Mehr Unterstützung durch Pflegedienste möglich

Über den Betrag der Pflegesachleistung können Pflegebedürftige die Tätigkeit von einem ambulanten Pflegedienst finanzieren.

Ab dem Jahr 2025 steigen auch die Beträge für Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent. Die genauen Leistungshöhen können Sie der Tabelle oben entnehmen.

Tipp

Kombinationsleistungen ermöglichen die Auszahlung von Restbeträgen der Pflegesachleistungen in Form von Pflegegeld.

Tages- und Nachtpflege 2025: Mehr Geld für zusätzliche Betreuung

Die Tages- und Nachtpflege bezeichnet teilstationäre Pflegeangebote, die die Pflege zu Hause ergänzen oder stärken. Dabei werden Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in speziellen Einrichtungen betreut und gepflegt. Diese Formen der teilstationären Pflege zielen darauf ab, pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen zu entlasten und gleichzeitig eine professionelle Betreuung für die Pflegebedürftigen sicherzustellen.

Die monatlichen Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege ab Januar 2025:

  • Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und stellt eine Unterstützung für pflegebedürftige Personen dar, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Sie wird als vollstationäre Pflege in spezialisierten Einrichtungen angeboten und dient unter anderem der Entlastung pflegender Angehöriger oder der Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt. Eine Aufstockung der Kurzzeitpflege mit nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege ist möglich.

Der Betrag der Kurzzeitpflege erhöht sich auf bis zu 1.854 Euro pro Jahr und ist ab Pflegegrad 2 beantragbar. Er ist für alle Pflegegerade gleich hoch.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre, private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie bietet pflegenden Angehörigen und anderen Pflegepersonen die Möglichkeit, eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen, ohne die Betreuung der pflegebedürftigen Person zu gefährden. Über die Verhinderungspflege kann beispielsweise eine Urlaubsvertretung finanziert werden. Pflegebedürftige können nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.

Zum 01. Januar erhöht sich der Maximalbetrag für Verhinderungspflege auf 1.685 Euro pro Jahr.

Tipp

Sie können Verhinderungspflege rückwirkend beantragen und so bis zu 2.418 Euro für die Pflegevertretung sichern. Jetzt informieren

Erhöhung der Leistungen der vollstationären Pflege

Die vollstationäre Pflege umfasst die professionelle Rund-um-die-Uhr-Pflege in einem Pflegeheim durch Pflegekräfte von pflegebedürftigen Personen.

Die monatlichen Leistungsbeträge für vollstationäre Pflege ab Januar 2025:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro (Zuschuss zum Eigenanteil)
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025: Flexible Nutzung ab Juli

Ab 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Konkret bedeutet dies, dass die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zusammengefasst werden.

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht dann bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieser Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann für beide Pflegearten flexibel eingesetzt werden. Außerdem entfällt die bisher bestehende sechsmonatige Vorpflegezeit. Bisher musste eine pflegebedürftige Person nämlich mindestens 6 Monate zu Hause/in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein, damit Leistungen der Verhinderungspflege beansprucht werden konnten.

Für Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 haben, wurde die Regelung des Gesamtleistungsbetrags von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.

Hinweis

Trotz der Zusammenfassung der Leistungen, kommt es ab dem 01.01.2025 zu einer Erhöhung der Kurzzeit- und der Verhinderungspflegeleistung um je 4,5 Prozent.

Wohngruppenzuschlag & Digitale Unterstützungsleistungen

Der Wohngruppenzuschlag ist ein Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen. Er erhöht sich zum Beginn des Jahres 2025 auf 224 Euro pro Monat.

Zusätzlich erhöht sich die ergänzende Unterstützungsleistung für digitale Pflegeanwendungen für Pflegegrad 1 bis 5 um 3 Euro auf 53 Euro monatlich. Von diesem Betrag können Pflegedienste oder andere Anbieter ihre Kunden in digitale Pflegeanwendungen einweisen.

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Fazit: Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2025

Die Erhöhungen der Pflegeleistungen 2025 sind Teil einer längeren Entwicklung, die bereits mit der Pflegereform 2021 angestoßen wurde.

Die Leistungen für die Pflege 2025 steigen ab Januar um 4,5 Prozent und stellen so eine Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dar. Ab Januar 2025 steigt der Betrag der meisten Pflegeleistungen, wie der Pflegsachleistungen, des Pflegegeldes, der Pflegeverbrauchshilfsmittel, der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, der Tages- und Nacht-, Kurzzeit-, sowie Verhinderungspflege und der vollstationären Pflege (Pflege in einem Pflegeheim). Außerdem erhöht sich der Entlastungsbetrag gemeinsam mit den restlichen Pflegeleistungen und bietet so mehr Budget für Entlastung in der Pflege. Ab 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Eine weitere Erhöhung der Pflegeleistungen ist für das Jahr 2028 geplant.

Neben den Pflegeleistungen wird auch der Wohngruppenzuschlag und die ergänzende Unterstützungsleistung für digitale Pflegeanwendungen angehoben.

Häufig gestellte Fragen zu den Pflegeleistungen 2025

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